Jetzt Kontakt aufnehmen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtenschutzgesetz (kurz LkSG) verpflichtet Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten zur Sorgfaltspflicht bei der Einhaltung von Menschenrechten und zum Umweltschutz in der eigenen Lieferkette. Hierzu gehört beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne ebenso wie der Schutz der Umwelt.
Oftmals sind auch Unternehmen mit deutlich weniger Beschäftigten vom LkSG betroffen, weil sie Zulieferer direkt betroffener Unternehmen sind.
Das LkSG verlangt von betroffenen Unternehmen die Sorgfaltspflichten einzuhalten. Diese sind im Kern:
eagle lsp unterstützt Sie bei der Umsetzung des LkSG. Sprechen Sie mit unseren Experten und vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Expertengespräch.
Head of Managed Solutions
Syndikusrechtsanwältin & zertifizierter Compliance Officer (TÜV)
Dr. Lasse Milinski verfügt über langjähriges betriebswirtschaftliches Verständnis aus der Top-Management-Beratung. Er ergänzt das Team und bringt in unser Juristen-Team die Managementperspektive, um Themen pragmatisch und kosteneffizient für Sie zu lösen.
Kathrin Fornahl ist Expertin für die Beratung in den Bereichen Whistleblower Services und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Als Compliance Managerin unterstützt sie Unternehmen bei der konkreten Implementierung des Lieferkettengesetzes im Unternehmen.
Fordern Sie unsere Whitepaper und Case Studies an. Zum Beispiel die Übersicht über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder speziell zu den darin geforderten Sorgfaltspflichten.
Whitepaper: Das LkSG in der Übersicht
Whitepaper: Die Sorgfaltspflichten im LkSG