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Das Lieferkettensorgfaltspflichtenschutzgesetz (kurz LkSG) verpflichtet Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten seit dem 1.1.2023 zur Sorgfaltspflicht bei der Einhaltung von Menschenrechten und zum Umweltschutz in der eigenen Lieferkette.
Diese Verpflichtung tritt zum 1.1.2024 auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten in Kraft. Möglicherweise betreffen ähnliche Pflichten in Zukunft noch kleinere Unternehmen, wenn die Lieferkettenrichtline der EU zur Umsetzung kommt.
Neben der Implementierung eines Risikomanagements und der regelmäßigen Durchführung einer Risikoanalyse fordert das LkSG von Unternehmen die Umsetzung folgender Maßnahmen, bei denen eagle lsp Sie unterstützt.
Syndikusrechtsanwältin & zertifizierter Compliance Officer (TÜV)
Kathrin Fornahl ist Expertin für die Beratung in den Bereichen Whistleblower Services und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Als Compliance Managerin unterstützt Sie Unternehmen bei der konkreten Implementierung des Lieferkettengesetzes im Unternehmen.
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