Wir freuen uns auf das Gespräch.
One-Stop-Shop: Technische Lösung und Betrieb inkl. Trainings zum rechtskonformen Hinweisgeberschutzgesetz aus einer Hand.
Vollständige Auslagerung der Meldestelle an Juristen.
Maximale Kosteneffizienz und -transparenz durch monatliche Festpreise.
Kein Implementierungsaufwand.
Rechtsanwältin
Syndikusrechtsanwältin & (TÜV) Compliance Officer
Jeder Hinweis, der in Ihrer Meldestelle, zur Erfüllung der Anforderungen aus dem HinSchG eingeht, wird im Vier-Augen-Prinzip gesichtet, bewertet und weiter bearbeitet.
Antonia Haase verfügt sowohl über Erfahrung in der Durchführung juristischer Analysen im Bereich Investigations und in der Projektsteuerung IT-gestützter Masseklageverfahren als auch in der praktischen anwaltlichen Tätigkeit, z.B. als Beklagtenvertreterin in Zivilprozessen an Oberlandesgerichten.
Jana Hill bringt umfangreiche Erfahrung aus dem Bereich Mass Litigation und der end-to-end Zusammenarbeit mit Großunternehmen mit. Zudem verfügt sie über umfangreiches Wissen in der Zusammenarbeit mit (inter)nationalen Strafverfolgungsbehörden, Erfahrungen im Bereich Meldestellenservices (Opferschutz).
Kathrin Fornahl ist sehr versiert im Bereich Mass Litigation und der Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden. Zudem verfügt sie über umfangreiches Wissen im Bereich Hinweisgeberschutzgesetz.
Die eagle Hinweisgebermeldestelle zeichnet sich dadurch aus, dass Sie die gesamte interne Meldestelle an ein Team aus speziell geschulten Rechtsanwälten und TÜV-zertifizierte Compliance-Officer auslagern. Jede Person aus dem Team verfügt über umfangreiche Kenntnisse und Schulungen zum Hinweisgeberschutzgesetz. Dadurch müssen Sie bei sich keine Ressourcen (IT, Software, Personal) vorhalten. Das spart bei Ihnen große Kosten. Wie viel Sie durchschnittlich sparen, haben wir in dem Chart im Zeitverlauf dargestellt.
Bei der Berechnung der Kosten wurde von einer durchschnittlichen Anzahl an Beschäftigten und Meldungen ausgegangen. Wenn Sie wissen wollen wie das Sparpotenzial für Ihr Unternehmen ist, nehmen Sie gern jederzeit Kontakt zu uns auf.
Eine Meldung über einen Vorfall geht in Ihrer Meldestelle ein.
Das Team von eagle lsp versendet fristgerecht eine Eingangsbestätigung und beginnt mit der Bearbeitung des Falls (§17 Abs.1 Nr.1 HinSchG).
In der nachfolgenden Kommunikation trägt eagle lsp alle für die weitere Bearbeitung der Meldung erforderlichen Informationen zusammen. Damit handeln Sie rechtskonform im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Sobald der Sachverhalt aufgearbeitet ist, schickt eagle lsp eine Zusammenfassung des Hinweises an die verantwortliche Person in Ihrem Unternehmen.
Sie entscheiden auf Grundlage des Berichtes über weitere Maßnahmen.
Fordern Sie unsere Whitepaper und Case Studies an. Zum Beispiel aktuell zu „Das Hinweisgeberschutzgesetz – Was Unternehmen jetzt tun müssen“ oder „Das Hinweisgeberschutzgesetz – Was juristische Personen des öffentlichen Rechts tun müssen.“
Whitepaper: Was Unternehmen jetzt tun müssen
Case Study: Wie sich das Vertrauen in die interne Meldestelle durch anonyme Meldewege stärken lässt
Whitepaper: Was juristische Personen des öffentlichen Rechts nun zu beachten haben