Servicebedingungen
der
Eagle lsp Law Rechtsanwalts GmbH
Neustädter Neuer Weg 22
20459 Hamburg
(„eagle lsp“)
Präambel
Der EDEKA Verband kaufmännischer Genossenschaften e.V. hat mit eagle lsp eine Servicevereinbarung zum Betrieb einer Meldestelle abgeschlossen. eagle lsp hat sich dabei verpflichtet, auch den der EDEKA zugehörigen selbstständigen EinzelhändlerInnen einen Meldestellenservice anzubieten (jeder eine „Servicenehmerin“).
Die Servicenehmerin möchte eagle lsp mit der Erbringung eines End-to-End Meldestellenservices für Hinweise (jedenfalls im Kontext des Hinweisgeberschutzgesetzes, ggf. auch darüber hinaus) beauftragen.
Die von eagle lsp zu erbringenden Services unterliegen folgenden Servicebedingungen:
§1 Services
eagle lsp erbringt für die Servicenehmerin folgende Services:
- eagle Meldestellen-Paket für die selbstständigen Einzelhändler des EDEKA Verbunds („Zentrale Meldestelle Kaufleute“): Implementierung und Betrieb einer internen Meldestelle zur Abgabe von Hinweisen mit Fokus auf das HinSchG und bereitgestellt für die selbstständigen Einzelhändler des EDEKA Verbunds. Zur Erfüllung der Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie (RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden) und Anforderungen aus nationalem Recht zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937. Diese Services beinhalten im Einzelnen:
- Bereitstellung eines webbasierten Case Managements (inkl. Wartung und Support)
- Betrieb der Meldestelle und zentrales Management der Fallbearbeitung
- Anpassung und Weiterentwicklung von Prozessen und IT-Lösungen
- eagle Hinweisbearbeitung:
- Prüfung der über die Meldestelle eingehenden Hinweise auf Stichhaltigkeit und Relevanz für die weitere Bearbeitung
- Kategorisierung eingehender Hinweise nach vordefinierten Rechtsgebieten oder Themen
- Kommunikation mit Hinweisgebern
- Erstellung einer Fallzusammenfassung je relevantem Hinweis für die Servicenehmerin zur Entscheidung über Folgemaßnahmen
- Weiterleitung und Übergabe der Hinweise an Ansprechpartner der Servicenehmerin
§2 Servicebeginn und Laufzeit
- Die Services beginnen mit der Übermittlung der Daten der Servicenehmerin beginnend ab dem ersten des jeweiligen Monats. Sie haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monate.
- Beiden Parteien können nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats die Services kündigen.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- Die Erreichbarkeit der Meldestelle für Hinweise mit Blick auf die Servicenehmerin lässt sich unabhängig von etwaigen Restlaufzeiten regeln. Sobald die Servicenehmerin von der Plattform genommen werden möchte, teilt sie dies eagle lsp mit, woraufhin eagle lsp die entsprechenden Schritte einleiten wird.
§3 Vergütung
- Die Servicenehmerin zahlt eagle lsp für die Erbringung der in § 1 Nr. 1 genannten Services eine monatliche Gebühr in Höhe von EUR 29 (in Worten: neunundzwanzig Euro) zzgl. Mehrwertsteuer.
- Die Servicenehmerin zahlt eagle lsp für die Erbringung der in § 1 Nr. 2 genannten Services (Hinweisbearbeitung) eine Hinweisbearbeitungspauschale je nach tatsächlichem Aufwand je Fall. eagle lsp nimmt bei Abschluss der Hinweisbearbeitung eine Einordnung des jeweiligen Falls in die Kategorien S, M und L je nach entstandenem Aufwand vor.
a. Preiskategorie S: Preiskategorie S umfasst die Bearbeitung von Hinweisen mit minimalem Bearbeitungsaufwand. Von dieser Kategorie sind Hinweise umfasst, die sich im Rahmen der Stichhaltigkeitsprüfung sofort als nicht relevant herausstellen (z.B. offenkundige „Spaßhinweise“, offenkundiger Spam) und entsprechend keine weitere Sachverhaltserarbeitung nach einer ersten Sichtung und einer Antwort an den Hinweisgeber erfordern. Die Servicenehmerin zahlt eagle lsp für die Hinweisbearbeitung je eingehendem Hinweis EUR 19,00 (in Worten: neunzehn Euro) zzgl. Mehrwertsteuer.
b. Preiskategorie M: Preiskategorie M umfasst die Bearbeitung von Hinweisen, die sich in Art und Umfang regelmäßig wiederholen, aber immer wieder identische Lebenssachverhalte betreffen (z.B. ein- und denselben Lebensmittelskandal). Bei der Bearbeitung der Hinweise entsteht in den ersten Fällen zunächst ein Bearbeitungsaufwand der Preiskategorie L, bis die Gleichartigkeit erkannt ist. In der weiteren Bearbeitung von neuen Hinweisen zu vergleichbaren Sachverhalten, entsteht eagle lsp ein entsprechend geringerer Bearbeitungsaufwand etwa aufgrund gleichlautender Rückmeldungen oder nicht erforderlicher weiterer Sachverhaltsermittlung. Die Servicenehmerin zahlt eagle lsp für die Hinweisbearbeitung dieser Hinweise je eingehendem Hinweis EUR 39,00 (in Worten: neununddreißig Euro) zzgl. Mehrwertsteuer.
c. Preiskategorie L: Preiskategorie L umfasst die Bearbeitung von Hinweisen mit erhöhtem Aufwand, wie er sich in der Regel bei der Bearbeitung von ernstzunehmenden Hinweisen ergibt. Von dieser Kategorie sind Hinweise umfasst, die sich im Rahmen der Stichhaltigkeitsprüfung als potenziell relevant herausstellen und deswegen eine Sachverhaltserarbeitung, Kommunikation und die Erstellung eines Übergabeberichts erfordern. Auch erfasst sind Konstellationen, in denen aufgrund von sprachlichen Barrieren ein erhöhter Aufwand entsteht. Die Servicenehmerin zahlt eagle lsp für die Hinweisbearbeitung je eingehendem Hinweis dieser Kategorie EUR 98,00 (in Worten: achtundneunzig Euro) zzgl. Mehrwertsteuer.
- Die monatliche Gebühr für die von eagle lsp zu erbringenden Leistungen erhöht sich einmal jährlich, jeweils mit Wirkung ab dem 1. Januar, pauschal jeweils um 5 Prozent.
- Weitere Services: Über die Services in §§ 1-2 hinausgehende Leistungen können nach Rücksprache mit und Freigabe von der Servicenehmerin entweder von eagle lsp selbst oder, zum Beispiel wenn eine besondere rechtliche Expertise erforderlich ist, von einem spezialisierten Rechtsberater übernommen werden. eagle lsp wird entsprechend spezialisierte Dienstleister unverbindlich empfehlen.
- Rechnungsstellung: Die Rechnungstellung von eagle lsp erfolgt vierteljährlich. Rechnungen werden an eine von der Servicenehmerin zu benennende E-Mail Adresse übersandt. Sollte die Servicenehmerin keine Versendung per E-Mail oder die Versendung an eine gesonderte E-Mail-Adresse wünschen, so hat sie dies eagle lsp mitzuteilen und eine geeignete postalische Adresse zu benennen.
§4 Vertraulichkeit, Kommunikation, Referenz-Benennungen
- Die Parteien werden über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowie über den Inhalt dieser Servicevereinbarung und allen sonstigen vertraulichen Angelegenheiten der jeweils anderen Partei, sowohl während der Dauer der Services, als auch danach, Stillschweigen bewahren. Kenntnisse, die jedermann zugänglich sind, sind nicht von der Verschwiegenheitspflicht betroffen.
- Der Servicenehmerin ist bekannt, dass via Internet versendete Informationen verloren gehen, verändert oder verfälscht werden können und dass insbesondere E-Mails nicht per se gegen den Zugriff von Dritten geschützt sind. eagle lsp kann deshalb nicht für die Vertraulichkeit von E-Mails und anderen via Internet übermittelten Inhalten außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs garantieren.
§5 Haftung und Sorgfaltspflicht
Die Haftung von eagle lsp ist ausgeschlossen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentliche Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von eagle lsp. Sofern eagle lsp fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Pflichten der Servicevereinbarung sind solche, deren Erfüllung die Servicevereinbarung prägt und auf die die Servicenehmerin vertrauen darf. eagle lsp haftet nicht für Schäden, die durch eine Störung des Betriebs, insbesondere infolge höherer Gewalt sowie infolge von sonstigen, nicht zu vertretenden Vorkommnissen verursacht worden sind. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei einer täglichen sowie gefahrentsprechenden Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, es sei denn, es findet keine tägliche Sicherung seitens eagle lsp statt.
§6 Schlussbestimmungen
- Für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Servicebedingungen sind, soweit eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, die Gerichte am Geschäftssitz von eagle lsp (Hamburg) zuständig.
- Mündliche Nebenabreden zu diesen Servicebedingungen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen, einschließlich dieses Schriftformerfordernisses selbst, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Diese Servicebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.