EDEKA SEH-AGB.

Servicebedingungen 

der 

Eagle lsp Law Rechtsanwalts GmbH
Neustädter Neuer Weg 22
20459 Hamburg
(„eagle lsp“) 

Präambel  

Der EDEKA Verband kaufmännischer Genossenschaften e.V. hat mit eagle lsp eine  Servicevereinbarung zum Betrieb einer Meldestelle abgeschlossen. eagle lsp hat sich  dabei verpflichtet, auch den der EDEKA zugehörigen selbstständigen  EinzelhändlerInnen einen Meldestellenservice anzubieten (jeder eine  „Servicenehmerin“). 

Die Servicenehmerin möchte eagle lsp mit der Erbringung eines End-to-End  Meldestellenservices für Hinweise (jedenfalls im Kontext des  Hinweisgeberschutzgesetzes, ggf. auch darüber hinaus) beauftragen.  

Die von eagle lsp zu erbringenden Services unterliegen folgenden  Servicebedingungen:

 

§1 Services  

eagle lsp erbringt für die Servicenehmerin folgende Services: 

  1. eagle Meldestellen-Paket für die selbstständigen Einzelhändler des EDEKA Verbunds („Zentrale Meldestelle Kaufleute“): Implementierung und Betrieb einer internen Meldestelle zur Abgabe von Hinweisen mit Fokus auf das HinSchG und bereitgestellt für die selbstständigen Einzelhändler des EDEKA Verbunds. Zur Erfüllung der Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie (RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES  RATES vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das  Unionsrecht melden) und Anforderungen aus nationalem Recht zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937. Diese Services beinhalten im Einzelnen:
  • Bereitstellung eines webbasierten Case Managements (inkl. Wartung und  Support) 
  • Betrieb der Meldestelle und zentrales Management der Fallbearbeitung
  • Anpassung und Weiterentwicklung von Prozessen und IT-Lösungen  
  1. eagle Hinweisbearbeitung:
  • Prüfung der über die Meldestelle eingehenden Hinweise auf  Stichhaltigkeit und Relevanz für die weitere Bearbeitung 
  • Kategorisierung eingehender Hinweise nach vordefinierten  Rechtsgebieten oder Themen 
  • Kommunikation mit Hinweisgebern 
  • Erstellung einer Fallzusammenfassung je relevantem Hinweis für die  Servicenehmerin zur Entscheidung über Folgemaßnahmen 
  • Weiterleitung und Übergabe der Hinweise an Ansprechpartner der  Servicenehmerin 

 

§2 Servicebeginn und Laufzeit 

  1. Die Services beginnen mit der Übermittlung der Daten der Servicenehmerin  beginnend ab dem ersten des jeweiligen Monats. Sie haben eine Mindestlaufzeit  von 12 Monate. 
  2. Beiden Parteien können nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit mit einer  Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats die Services  kündigen.  
  3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
  4. Die Erreichbarkeit der Meldestelle für Hinweise mit Blick auf die Servicenehmerin lässt sich unabhängig von etwaigen Restlaufzeiten regeln.  Sobald die Servicenehmerin von der Plattform genommen werden möchte, teilt  sie dies eagle lsp mit, woraufhin eagle lsp die entsprechenden Schritte einleiten  wird. 

 

§3 Vergütung 

  1. Die Servicenehmerin zahlt eagle lsp für die Erbringung der in § 1 Nr. 1  genannten Services eine monatliche Gebühr in Höhe von EUR 29 (in Worten:  neunundzwanzig Euro) zzgl. Mehrwertsteuer.
  2. Die Servicenehmerin zahlt eagle lsp für die Erbringung der in § 1 Nr. 2  genannten Services (Hinweisbearbeitung) eine Hinweisbearbeitungspauschale je  nach tatsächlichem Aufwand je Fall. eagle lsp nimmt bei Abschluss der  Hinweisbearbeitung eine Einordnung des jeweiligen Falls in die Kategorien S, M  und L je nach entstandenem Aufwand vor.
    a.
    Preiskategorie S: Preiskategorie S umfasst die Bearbeitung von Hinweisen  mit minimalem Bearbeitungsaufwand. Von dieser Kategorie sind  Hinweise umfasst, die sich im Rahmen der Stichhaltigkeitsprüfung sofort  als nicht relevant herausstellen (z.B. offenkundige „Spaßhinweise“,  offenkundiger Spam) und entsprechend keine weitere  Sachverhaltserarbeitung nach einer ersten Sichtung und einer Antwort  an den Hinweisgeber erfordern. Die Servicenehmerin zahlt eagle lsp für  die Hinweisbearbeitung je eingehendem Hinweis EUR 19,00 (in Worten:  neunzehn Euro) zzgl. Mehrwertsteuer.
    b. Preiskategorie M: Preiskategorie M umfasst die Bearbeitung von  Hinweisen, die sich in Art und Umfang regelmäßig wiederholen, aber  immer wieder identische Lebenssachverhalte betreffen (z.B. ein- und  denselben Lebensmittelskandal). Bei der Bearbeitung der Hinweise  entsteht in den ersten Fällen zunächst ein Bearbeitungsaufwand der  Preiskategorie L, bis die Gleichartigkeit erkannt ist. In der weiteren  Bearbeitung von neuen Hinweisen zu vergleichbaren Sachverhalten,  entsteht eagle lsp ein entsprechend geringerer Bearbeitungsaufwand etwa  aufgrund gleichlautender Rückmeldungen oder nicht erforderlicher  weiterer Sachverhaltsermittlung. Die Servicenehmerin zahlt eagle lsp für  die Hinweisbearbeitung dieser Hinweise je eingehendem Hinweis EUR  39,00 (in Worten: neununddreißig Euro) zzgl. Mehrwertsteuer.
    c. Preiskategorie L: Preiskategorie L umfasst die Bearbeitung von  Hinweisen mit erhöhtem Aufwand, wie er sich in der Regel bei der  Bearbeitung von ernstzunehmenden Hinweisen ergibt. Von dieser  Kategorie sind Hinweise umfasst, die sich im Rahmen der  Stichhaltigkeitsprüfung als potenziell relevant herausstellen und  deswegen eine Sachverhaltserarbeitung, Kommunikation und die Erstellung eines Übergabeberichts erfordern. Auch erfasst sind  Konstellationen, in denen aufgrund von sprachlichen Barrieren ein  erhöhter Aufwand entsteht. Die Servicenehmerin zahlt eagle lsp für die  Hinweisbearbeitung je eingehendem Hinweis dieser Kategorie EUR 98,00  (in Worten: achtundneunzig Euro) zzgl. Mehrwertsteuer.
  3. Die monatliche Gebühr für die von eagle lsp zu erbringenden Leistungen erhöht sich einmal jährlich, jeweils mit Wirkung ab dem 1. Januar, pauschal jeweils um  5 Prozent. 
  4. Weitere Services: Über die Services in §§ 1-2 hinausgehende Leistungen können  nach Rücksprache mit und Freigabe von der Servicenehmerin entweder von  eagle lsp selbst oder, zum Beispiel wenn eine besondere rechtliche Expertise  erforderlich ist, von einem spezialisierten Rechtsberater übernommen werden.  eagle lsp wird entsprechend spezialisierte Dienstleister unverbindlich  empfehlen. 
  5. Rechnungsstellung: Die Rechnungstellung von eagle lsp erfolgt vierteljährlich.  Rechnungen werden an eine von der Servicenehmerin zu benennende E-Mail Adresse übersandt. Sollte die Servicenehmerin keine Versendung per E-Mail  oder die Versendung an eine gesonderte E-Mail-Adresse wünschen, so hat sie  dies eagle lsp mitzuteilen und eine geeignete postalische Adresse zu benennen. 

 

§4 Vertraulichkeit, Kommunikation, Referenz-Benennungen  

  1. Die Parteien werden über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowie über den  Inhalt dieser Servicevereinbarung und allen sonstigen vertraulichen  Angelegenheiten der jeweils anderen Partei, sowohl während der Dauer der  Services, als auch danach, Stillschweigen bewahren. Kenntnisse, die jedermann  zugänglich sind, sind nicht von der Verschwiegenheitspflicht betroffen.  
  2. Der Servicenehmerin ist bekannt, dass via Internet versendete Informationen  verloren gehen, verändert oder verfälscht werden können und dass insbesondere  E-Mails nicht per se gegen den Zugriff von Dritten geschützt sind. eagle lsp kann  deshalb nicht für die Vertraulichkeit von E-Mails und anderen via Internet  übermittelten Inhalten außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs  garantieren. 

 

§5 Haftung und Sorgfaltspflicht  

Die Haftung von eagle lsp ist ausgeschlossen für leicht fahrlässige  Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentliche Pflichten, Schäden aus  der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien  betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches  gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von  eagle lsp. Sofern eagle lsp fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die  Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.  Wesentliche Pflichten der Servicevereinbarung sind solche, deren Erfüllung die Servicevereinbarung prägt und auf die die Servicenehmerin vertrauen darf. eagle lsp  haftet nicht für Schäden, die durch eine Störung des Betriebs, insbesondere infolge  höherer Gewalt sowie infolge von sonstigen, nicht zu vertretenden Vorkommnissen  verursacht worden sind. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen  Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei einer täglichen sowie  gefahrentsprechenden Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, es sei  denn, es findet keine tägliche Sicherung seitens eagle lsp statt. 

 

§6 Schlussbestimmungen  

  1. Für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Servicebedingungen sind,  soweit eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, die  Gerichte am Geschäftssitz von eagle lsp (Hamburg) zuständig. 
  2. Mündliche Nebenabreden zu diesen Servicebedingungen bestehen nicht.  Änderungen und Ergänzungen, einschließlich dieses Schriftformerfordernisses  selbst, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 
  3. Diese Servicebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.