Servicebedingungen der
eagle lsp GmbH Neustädter Neuer Weg 22 20459 Hamburg („eagle lsp“)
Präambel
Die Servicenehmerin möchte eagle lsp mit der Erbringung eines End-to-End Meldestellen-Services für Hinweise (jedenfalls im Kontext des Hinweisgeberschutzgesetzes, ggf. auch darüber hinaus) beauftragen.
Die von eagle lsp zu erbringenden Services unterliegen folgenden Servicebedingungen:
§ 1 Services
1. eagle Meldestellen-Service Basis-Paket: Implementierung und Betrieb einer internen Meldestelle zur Erfüllung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes. Dieses Paket beinhaltet im Einzelnen:
2. eagle Meldestellen-Service Standard-Paket: Neben den Leistungen aus dem Basis-Paket beinhaltet das Standard-Paket folgende Leistungen:
3. eagle Meldestellen-Service Premium-Paket: Neben den Leistungen aus dem Standard-Paket beinhaltet das Premium-Paket folgende Leistungen:
§ 2 Vertragslaufzeit und Kündigung
§ 3 Vergütung
§ 4 Besondere Vereinbarung zur angebotenen Zahlungsart; Pre-Notification
Die Servicenehmerin ermächtigt eagle lsp durch Erteilung eines entsprechenden SEPA-Mandats, den Rechnungsbetrag von dem angegebenen Konto einzuziehen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt jährlich. Die Frist für die Übermittlung der Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage vor dem Fälligkeitsdatum verkürzt.
§ 5 Vertraulichkeit, Kommunikation, Referenz-Benennungen, Datenschutz
§ 6 Haftung und Sorgfaltspflicht
Die Haftung von eagle lsp ist ausgeschlossen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentliche Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von eagle lsp. Sofern eagle lsp fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Pflichten der Servicevereinbarung sind solche, deren Erfüllung die Servicevereinbarung prägt und auf die die Servicenehmerin vertrauen darf. eagle lsp haftet nicht für Schäden, die durch eine Störung des Betriebs, insbesondere infolge höherer Gewalt sowie infolge von sonstigen, nicht zu vertretenden Vorkommnissen verursacht worden sind. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei einer täglichen sowie gefahrentsprechenden Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, es sei denn, es findet keine tägliche Sicherung seitens eagle lsp statt.
§ 7 Schlussbestimmungen