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Webinar zum Hinweisgeberschutzgesetz.

29. November 2023 um 13:00 Uhr (mit MS Teams)

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Inhalte des Webinars.

Das Webinar richtet sich an alle Personen, die in Unternehmen für die rechtskonforme Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes verantwortlich sind.

Folgende Fragen beantworten wir:

  • Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
  • Gilt das Hinweisgeberschutzgesetz auch für mein Unternehmen?
  • Was muss ich jetzt tun um rechtskonform zu handeln?
  • Bis wann muss ich gehandelt haben?

Wenn am Ende noch Fragen offen sind, nutzen Sie unsere Q&A-Session am Ende des Webinars.

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Speaker.

Dr. Lasse Milinski

Head of Managed Solutions

Jana Hill

Syndikusrechts­anwältin & (TÜV) Compliance Officer

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Das Hinweisgeberschutzgesetz.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein deutsches Gesetz, das am 2.7.2023 in Kraft getreten ist. Es basiert auf der EU-Whistleblower-Richtlinie. Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sind verpflichtet Meldestellen einzurichten, über die Hinweise zu Verstößen im beruflichen Kontext abgegeben werden können.

Bei der Ausgestaltung haben Unternehmen Spielraum – sie können die Meldestellen selbst betreiben oder an externe Dritte auslagern. Wichtig ist, dass die Unabhängigkeit und das Vertrauen in die Meldestelle gewahrt wird. Was das bedeutet und was Unternehmen nun konkret tun müssen, erfahren Sie im Webinar.

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Stimme zum Webinar.

„Das Webinar ist sehr konkret. Die beiden Speaker schlugen immer wieder die Brücke zu praktischen Beispielen. Dadurch erhielt ich ein umfassendes Verständnis vom HinSchG. Ich kann das Webinar jedem empfehlen, der fundiertes Wissen und konkrete Handlungsanweisungen sucht. Auch im Nachgang wurden meine Fragen ausführliche beantwortet. Vielen Dank für diese gut investierten 30 Minuten.“
Bardo Mann
Chief Restructuring Officer
Curata Care Holding GmbH
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