Stand: Oktober 2026
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Finanzunternehmen unter dem Anwendungsbereich des Digital Operational Resilience Act (DORA) stehen vor konkreten Berichtspflichten: Gemäß Artikel 28 Absatz 3 DORA müssen sie jährlich ihr vollständiges Informationsregister über alle IKT-Drittdienstleistungen bei der Aufsicht einreichen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nimmt diese Meldungen ausschließlich digital über ihr MVP-Portal entgegen.
Die übermittelten Daten bilden die Grundlage für die europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs), um systemische IKT-Risiken zu überwachen und kritische IKT-Drittdienstleister (CTPPs) offiziell einzustufen.
Einreichungsweg & Stichtag: Die Übermittlung erfolgt digital über die BaFin-Plattform MVP (Fachverfahren „DORA“) auf Basis des Datenstands zum 31. Dezember des Vorjahres.
Format & Validierung: Akzeptiert werden strukturierte Dateien nach ESAs-Taxonomie (xBRL) oder das offizielle BaFin-Excel-Template. Strenge Validierungsregeln verlangen höchste Datenqualität.
Doppelmeldungen vermeiden: Neue Vereinbarungen für kritische oder wichtige Funktionen unterliegen einer laufenden Anzeigepflicht. Die BaFin hat das Anzeigeverfahren angepasst, um sektorale Auslagerungsmeldungen und DORA-Pflichten zu bündeln.
Aufsichtsrechtliche Relevanz: Eine Meldung gilt erst nach erfolgreicher Validierung im MVP-Portal als erfüllt. Unvollständigkeit oder Fehler lösen Nachmeldungspflichten aus.
| Regelungsbereich | Neue BaFin-Vorgabe (DORA) | Bedeutung für Finanzunternehmen |
| Jährliche Registermeldung | Stichtag 31.12. des Vorjahres über BaFin MVP | Vollständige Erfassung aller IKT-Verträge und Unterauftragsketten erforderlich |
| Übermittlungsformat | ESAs-Taxonomie-Datei oder BaFin-Excel-Vorlage | Striktes Einhalten der Datenfelder & Validierungsregeln zur Fehlervermeidung |
| Laufende Anzeigepflichten | Meldung neuer IKT-Dienste für kritische/wichtige Funktionen | Frühzeitige Anzeige geplanter Verträge vor Funktionsaufnahme |
| Sektorale Harmonisierung | Verzahnung mit dem Fachverfahren „Anzeige von Auslagerungen“ | Einmalige Meldung deckt DORA- und nationale Auslagerungsregeln ab |
| Governance & Datenqualität | Nachweisprüfungen & fristgerechte Fehlerkorrektur | Haftung für Datenrichtigkeit; interne Prozesse zur Registerpflege essenziell |
Das DORA-Informationsregister ist das zentrale Transparenzinstrument der europäischen Finanzaufsicht. Es verpflichtet Institute dazu, sämtliche Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern detailliert zu dokumentieren.
Ziel der BaFin und der ESAs (EBA, EIOPA, ESMA) ist es, hochgradige Konzentrationsrisiken im Binnenmarkt zu identifizieren – etwa wenn viele Finanzinstitute von denselben Cloud- oder Softwareanbietern abhängen. Gleichzeitig dient das Register als Basis, um besonders relevante IT-Dienstleister als „kritisch“ einzustufen und einer direkten europäischen Überwachung zu unterstellen.
Die Übermittlung der Registerdaten erfordert höchste Sorgfalt bei der Datenaufbereitung. Die Daten müssen den ESAs-Validierungsregeln entsprechen. Schlagen technische Prüfungen im MVP-Portal der BaFin fehl, gilt das Register als nicht eingereicht und muss korrigiert erneut hochgeladen werden.
Um bürokratischen Doppelaufwand zu vermeiden, hat die BaFin das Fachverfahren „Anzeige von Auslagerungen“ angepasst. Geplante Verträge über IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen können so in einem Schritt gemeldet werden. Für Fälle ohne klassische Auslagerungseigenschaft steht ein separates Formular zur Verfügung.
Die Aufsicht fordert lückenlose Angaben über die gesamte Lieferkette: Neben direkten Vertragspartnern müssen auch wesentliche Sub-Dienstleister (Unterauftragsketten), die geografischen Standorte der Datenverarbeitung und die genaue Zuordnung zu den kritischen Funktionen des Instituts abgebildet sein.
Mängel in der Datenqualität oder verspätete Registereinreichungen werden von der BaFin als aufsichtsrechtliche Verstöße geahndet. Unternehmen sind verpflichtet, interne Kontrollen einzurichten, die den Registerstatus kontinuierlich überwachen. Zur Vorbereitung auf die Stichtagsmeldung bietet die BaFin regelmäßig Praxis-Workshops an, um typische Ausfüllfehler und Taxonomie-Updates zu adressieren.
Um die Fristen und Qualitätsvorgaben der BaFin sicher einzuhalten, sollten Finanzunternehmen folgende Maßnahmen umsetzen:
Vertrags-Inventur durchführen: Alle Verträge mit IKT-Dienstleistern auf Vollständigkeit, Sub-Dienstleister und Kritikalitätseinstufung überprüfen.
MVP-Zugang & Formate testen: Technischen Zugang zum BaFin-MVP-Portal sichern und Daten nach der aktuellen ESAs-Taxonomie strukturieren.
Meldeprozesse synchronisieren: Interne Fristen zur Erfassung von Vertragsänderungen so anpassen, dass unterjährige Anzeigepflichten automatisch ausgelöst werden.
Betroffen sind alle Finanzunternehmen, die unter den Anwendungsbereich von DORA fallen, insbesondere solche mit kritischen oder wichtigen IKT-Funktionen und entsprechenden Dienstleisterverträgen.
Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle relevanten Verträge korrekt dokumentiert sind, die Melder für das MVP-Fachverfahren freigeschaltet sind, Testeinreichungen durchgeführt und mögliche Fehler in der Vorlage frühzeitig korrigiert werden.
Die Einreichung der Informationsregister erfolgt zwischen dem 9. und 30. März 2026, wobei die Daten den Stichtag 31. Dezember 2025 abbilden müssen. Anzeigepflichten für neue oder geänderte IKT-Verträge bestehen ergänzend und sind zeitnah zu erfüllen.2026, wobei die Daten den Stichtag 31. Dezember 2025 abbilden müssen. Anzeigepflichten für neue oder geänderte IKT-Verträge bestehen ergänzend.