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Green Claims Prüfung: Rechtssicher werben, Greenwashing-Risiko vermeiden

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Warum Green Claims Review? Typische Szenarien für Ihre Anfrage

Sie möchten sicherstellen, dass alle Umweltaussagen und Werbekampagnen rechtssicher veröffentlicht werden? Hier sind die häufigsten Gründe, warum unsere Mandanten auf die Expertise von eagle lsp setzen:

  • Der „Klimaneutral“-Check: Sie werben aktuell mit Begriffen wie „CO2-neutral“ durch Ausgleichsprojekte und müssen dringend klären, ob diese Kampagne ab September verboten ist.
  • Die Werbe-Freigabe: Ihr Marketing hat neue Verpackungen oder Social-Media-Kampagnen mit Begriffen wie „öko“, „grün“ oder „nachhaltig“ entworfen und Sie brauchen eine rechtssichere Freigabe.
  • Das Risiko-Audit: Sie haben bestehende Werbematerialien im Markt und wollen durch eine radikale Bestandsaufnahme das Risiko von teuren Abmahnungen durch Verbände oder Konkurrenten eliminieren.

Typische vage Umweltaussagen

1

„Nachhaltig“

2

„CO2 Neutral“

3

„Klimaneutral“

4

„Ökologisch“

5

„Grün“

6

„Klimafreundlich“

Das Expertenteam hinter Green Claims

Jonas Werner

Senior Lawyer

  • 6+ Jahre Litigation und Vertragsrecht
  • Schwerpunkte: Contract Law
    und Commercial Contracts

Dr. Malte Schafstedde

CEO & Founder eagle lsp

Schwerpunkte: Aufbau und Skalierung innovativer Legal Services, Mass Litigation und Legal Service Center

Green Claims Check anfragen

EmpCo und die Green Claims Directive

Bisher konnten Unternehmen oft vage Umweltaussagen nutzen, ohne tiefgreifende Belege vorweisen zu müssen. Damit ist bald Schluss. Die EU-Kommission hat mit dem Green Deal ein klares Ziel: Den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken vorantreiben.

Zwei zentrale Säulen sollen künftig den Markt regulieren:

  • Die EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) gilt ab dem 27.09.2026 und wurde im deutschen Recht u.a. im UWG durch das 3. Änderungsgesetz umgesetzt, welches am 19.02.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde (Bundesgesetzblatt Teil I – Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb – Bundesgesetzblatt).
  • Die EmpCo-Richtlinie regelt dabei die Mindestanforderungen für den allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Rahmen, während die Green Claims Directive (GCD) als spezielleres Gesetz (lex specialis) für konkrete Umweltaussagen Vorrang genießen wird. Aufgrund der Rückzugsankündigung ist die Zukunft der GCD jedoch ungewiss. Da diese jedoch weiterhin im Arbeitsprogramm der EU-Kommission für das Jahr 2026 aufgeführt ist, ist davon auszugehen, dass eine entsprechende Umsetzung mit einer gewissen Verzögerung erfolgen wird.
iGut zu wissen:

Aufgrund der derzeit gestoppten Green Claims Directive folgen die weiteren Ausführungen auf dem bislang geplanten und diskutierten Entwurf. Eine Änderung – insbesondere eine Entlastung für KMU – ist wahrscheinlich.