EIOPA: IRSG-Empfehlungen zur Versicherungsregulierung

Datum: Oktober 2026
Lesezeit: ca. 6 Minuten

Die Insurance and Reinsurance Stakeholder Group (IRSG) hat eine umfassende Stellungnahme zur Überarbeitung der europäischen Versicherungsregulierung vorgelegt. Das Beratergremium der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA plädiert für eine grundlegende Rebalancierung: Weg von ausufernder Detailregulierung, hin zu einem prinzipiengeleiteten Ansatz mit gezielter Aufsicht.

Ziel der Initiative ist es, die steigende regulatorische Komplexität einzudämmen, Rechtssicherheit für Versicherer zu schaffen und den europäischen Binnenmarkt wettbewerbsfähig zu halten.

Das Wichtigste zur Rebalancierung der EIOPA-Regulierung auf einen Blick

  • Prinzipienbasierte Regulierung: Reduzierung ausufernder Detailvorgaben auf Level-II- und Level-III-Ebene zugunsten klarer, flexibler Prinzipien.

  • Einschränkung von Soft Law: Leitlinien, Empfehlungen und Q&A-Dokumente der EIOPA sollen nur noch bei ausdrücklichem Mandat aus Level-1-Gesetzen eingesetzt werden.

  • Stopp von Gold-Plating: Stärkere Angleichung der nationalen Aufsichtspraktiken, um nationale Sonderregeln und Wettbewerbsverzerrungen abzubauen.

  • Realistische Umsetzungsfristen: Einführung gestaffelter Fristen, längerer Vorlaufzeiten und regelmäßiger Praxistests (z. B. Regulatory Sandboxes) vor dem Inkrafttreten neuer Pflichten.

  • Keine neuen Sanktionen: Die Durchsetzung verbleibt bei den bestehenden aufsichtsrechtlichen Instrumenten der nationalen Aufsichtsbehörden.

Die IRSG-Empfehlungen zur EIOPA-Regulierung im Überblick

Regelungsbereich Vorschlag der IRSG Bedeutung für Versicherer & Vermittler
Regulierungsansatz Stärkere Fokussierung auf prinzipienbasierte Vorgaben Weniger starr vorgegebene Prozesse, mehr Raum für risikoorientierte Eigenverantwortung
Level-III-Maßnahmen Begrenzung von EIOPA-Leitlinien & Q&A-Papiere Höhere Vorhersehbarkeit und Schutz vor schleichender Überregulierung ohne Gesetzgeber
Nationale Aufsicht Abkehr von pauschalen Systemanpassungen Gezieltere Aufsichtseingriffe nur bei konkreten, nachgewiesenen Marktproblemen
Umsetzungsfristen Längere Vorläufe, gestufte Phasen & Sandboxes Bessere Planbarkeit bei IT-Anpassungen, Compliance-Projekten & Produktentwicklung
Q&A-Prozess Pflicht zur Konsultation von Q&A-Entwürfen Vermeidung von Rechtsunsicherheiten durch überraschende Auslegungsänderungen

Hintergründe zur Komplexität der europäischen Versicherungsaufsicht

In den vergangenen Jahren führte die Verdichtung von Vorschriften, Leitlinien und technischen Standards unter Solvency II und IDD zu einer enormen Regulierungsdichte. Die ständigen Anpassungen verursachen hohe Umsetzungskosten und gebundene Ressourcen in den Unternehmen.

Zusätzlich erschweren abweichende nationale Auslegungen der Aufsichtsbehörden das grenzüberschreitende Geschäft. Die IRSG-Empfehlungen setzen hier an, um die Balance zwischen einem hohen Verbraucherschutzniveau und einem administrativ handhabbaren Rahmen wiederherzustellen.

Prinzipienbasierte Aufsicht & Level-III-Grenzen: IRSG-Kernanforderungen im Detail

1. Einschränkung untergesetzlicher Regelungsebenen

Die IRSG fordert eine strikte Begrenzung von Leitlinien und Q&As der EIOPA. Diese Instrumente dürfen formal primäre Gesetzgebungsprozesse nicht ersetzen. Entwürfe für Q&A-Dokumente sollen künftig vorab konsultiert werden, um Marktwirkungen frühzeitig abzuschätzen.

2. Vermeidung von Gold-Plating und Stärkung der Konvergenz

Nationale Aufsichtsbehörden sollen davon absehen, europäische Mindeststandards eigenmächtig zu verschärfen (Gold-Plating). Die europäische Aufsichtskonvergenz soll gestärkt werden, damit im EWR einheitliche Bedingungen für alle Marktteilnehmer gelten.

3. Praxistests und gestufte Umsetzungszeiträume

Neue aufsichtsrechtliche Pflichten sollen schrittweise eingeführt werden. Vor flächendeckenden Anpassungen empfiehlt die IRSG den verstärkten Einsatz von Praxistests und Reallaboren (Sandboxes), um die Machbarkeit im Tagesgeschäft zu prüfen.

Sanktionen & Durchsetzung im bestehenden Aufsichtsrahmen

Neue eigenständige Sanktionsmechanismen sieht die Stellungnahme der IRSG nicht vor. Die Durchsetzung verbleibt bei den nationalen Aufsichtsbehörden auf Basis des bestehenden Instrumentariums. Für Versicherungsunternehmen und Vermittler bedeutet die Initiative vor allem eine Verschiebung der Compliance-Arbeit hin zu einem intensiveren, fachlichen Dialog mit der Aufsicht.

Handlungsbedarf für Versicherer, Vermittler & Compliance-Teams

Um von den Entwicklungen bei der Rebalancierung der Versicherungsregulierung zu profitieren, sollten Marktteilnehmer folgende Schritte prüfen:

  • Compliance-Prozesse auditieren: Eigene Governance- und Reporting-Strukturen auf Übererfüllung (internes Gold-Plating) analysieren.

  • EIOPA-Konsultationen beobachten: Sich aktiv an anstehenden Konsultationen zu Q&A-Papieren und Leitlinien beteiligen.

  • Aufsichtsdialog anpassen: Den Austausch mit den Aufsichtsbehörden stärker auf prinzipienbasierte Nachweise und Proportionalitätsregeln ausrichten.

 

Quelle

Die wichtigsten Fragen – kurz beantwortet

EU AI Act Compliance as a Service