Fondsrisikobegrenzungsgesetz: Neue KAGB-Regeln

Datum: Oktober 2026
Lesezeit: ca. 5 Minuten

Das Gesetz zur Begrenzung von Risiken durch Investmentfonds ist in Kraft getreten. Die Neuregelung entwickelt den bestehenden Aufsichtsrahmen im KAGB weiter und setzt europäische Vorgaben in deutsches Recht um.

Im Fokus stehen die Stärkung des Liquiditätsrisikomanagements, die Regulierung von Kreditvergaben durch Fonds sowie die Begrenzung von Konzentrationsrisiken gegenüber zentralen Gegenparteien (CCPs).

Das Wichtigste zum Gesetz zur Begrenzung von Fondsrisiken auf einen Blick

  • Erweitertes Liquiditätsmanagement (LMTs): Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs) müssen geeignete Liquiditätsmanagementinstrumente für offene Fonds vorhalten, auswählen und dokumentieren.

  • Regulierung von Kreditfonds: Erstmals gelten verbindliche aufsichtsrechtliche Vorgaben für die Kreditvergabe durch AIFs zur Vermeidung von Risiken.

  • Übertragungen & Transparenz: Strenge Auflagen bei Risikoübertragungsvereinbarungen verhindern intransparente Risikoverlagerungen zulasten der Anleger.

  • CCP-Konzentrationsrisiken: Neue Diversifikationspflichten bei der Nutzung zentral geclearter Derivate zur Risikobegrenzung.

  • Gestuftes Inkrafttreten: Die Hauptbestimmungen gelten ab April 2026; einzelne Vorschriften folgen gestaffelt bis Juni 2026.

Das Fondsrisikobegrenzungsgesetz im Überblick

Regelungsbereich Neue gesetzliche Vorgabe Bedeutung für KVG & Marktteilnehmer
Liquiditätssteuerung Verbindliche Vorhaltung passender Liquiditätswerkzeuge Erhöhung der Resilienz offener Fonds bei Marktstress & Rückgaben
Kreditvergabe durch AIFs Rahmenwerk für Kredit-, Liquiditäts- & Konzentrationsrisiken Konsistente Regulierung & Vergleichbarkeit mit Bankenstandards
Übertragungsvereinbarungen Transparenz bei der Übertragung von Kreditportfolios Klare Zuordnung von Risiken ohne intransparente Verlagerungen
CCP-Konzentrationsrisiko Diversifikation & Erfassung zentral geclearter Derivate Systematische Bewertung & Steuerung von Gegenparteirisiken
Befugnisse der BaFin Erweiterung von Sanktions- & Eingriffsrechten Bußgelder & aufsichtsrechtliche Maßnahmen bei Pflichtverstößen

Hintergründe zur Reform des Investmentfonds- und Derivatemarkts

Deutschland zählt zu den wichtigsten Fondstandorten in Europa. Marktverwerfungen der vergangenen Jahre zeigten jedoch Schwächen im Liquiditätsmanagement, bei Risikoübertragungen und bei der Konzentration von Risiken gegenüber zentralen Gegenparteien auf.

Ziel des Gesetzes ist es, Risiken für die Finanzmarktstabilität zu begrenzen, den Anlegerschutz zu stärken und die Widerstandsfähigkeit von Investmentfonds sowie Marktinfrastrukturen zu erhöhen.

Liquiditätsmanagement, Kredit-AIFs & CCPs: Neue KVG-Pflichten im Detail

1. Liquiditätsrisikomanagement für offene Fonds

Kapitalverwaltungsgesellschaften werden verpflichtet, geeignete Liquiditätsmanagementinstrumente vorzuhalten. Deren Auswahl, Einsatz und Dokumentation müssen strikt an der jeweiligen Fondsstrategie ausgerichtet werden, um Fonds widerstandsfähiger gegen erhöhte Anteilsrückgaben zu machen.

2. Vorgaben für die Kreditvergabe durch Investmentfonds

Für alternative Investmentfonds (AIFs) werden erstmals klare Anforderungen an die Kreditvergabe etabliert. Das Ziel ist es, kredit-, liquiditäts- und konzentrationsbezogene Risiken in ein einheitliches regulatorisches Rahmenwerk zu integrieren.

3. Transparenz bei Übertragungsvereinbarungen

Bei der Übertragung von Kreditportfolios oder Vermögenswerten gelten strenge Anforderungen. Diese stellen sicher, dass Risiken transparent zugeordnet werden und keine verdeckten Risikoübertragungen stattfinden.

4. Begrenzung von Konzentrationsrisiken gegenüber CCPs

Marktteilnehmer, die zentral geclearte Derivate nutzen, müssen ihre Risikopositionen künftig stärker diversifizieren sowie systematisch erfassen, bewerten und steuern.

Sanktionen & BaFin-Eingriffsbefugnisse bei KAGB-Verstößen

Das Gesetz erweitert die aufsichtsrechtlichen Sanktions- und Eingriffsbefugnisse der BaFin. Bei Verstößen drohen verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Bußgelder. Für Unternehmen bedeutet dies eine erhöhte Bedeutung funktionierender Compliance-Strukturen und der laufenden Überwachung.

Handlungsbedarf für KVGs, Verwahrstellen & Risikomanager

Um die geänderten Vorgaben rechtssicher im Betrieb zu verankern, sollten Unternehmen folgende Schritte umsetzen:

  • Risikomanagement anpassen: Interne Kontrollsysteme und Liquiditätswerkzeuge an die neuen Vorgaben anpassen.

  • Kreditfonds-Prozesse auditieren: Bei Kredit-AIFs die neuen Vorgaben zur Risikodiversifikation und Dokumentation einpflegen.

  • Reporting & Compliance aktualisieren: Berichterstattung an die BaFin abstimmen und Verträge auf Übertragungsrisiken prüfen.

Datum: Oktober 2026
Lesezeit: ca. 4 Minuten

 

Das Wichtigste zum Gesetz zur Begrenzung von Risiken durch Investmentfonds auf einen Blick

Das Gesetz zur Begrenzung von Risiken im Investmentfonds- und Derivatemarkt dient der Weiterentwicklung des bestehenden aufsichtsrechtlichen Rahmens und der Umsetzung europäischer Vorgaben in deutsches Recht. Im Fokus stehen insbesondere die Stärkung des Liquiditätsrisikomanagements, die Regulierung von Kreditvergaben durch Fonds sowie die Begrenzung von Konzentrationsrisiken gegenüber zentralen Gegenparteien.

Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zu erhöhen und gleichzeitig den Anlegerschutz zu verbessern. Hierzu werden sowohl materielle Anforderungen an Marktteilnehmer als auch aufsichtsrechtliche Befugnisse erweitert.

Für betroffene Unternehmen ergeben sich daraus insbesondere erweiterte Anforderungen an Risikomanagement, Reporting und interne Kontrollsysteme.

Die Regelungen richten sich insbesondere an Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGs), einschließlich OGAW- und AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften, sowie an Verwahrstellen von Investmentvermögen. Darüber hinaus sind Kreditinstitute, Wertpapierinstitute und zentrale Gegenparteien (CCPs) betroffen.

Auch Wirtschaftsprüfer, Aufsichtsorgane sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spielen eine zentrale Rolle im Rahmen der Umsetzung und Überwachung der neuen Vorgaben.

Inhaltlich umfasst das Gesetz insbesondere neue Anforderungen an die Kreditvergabe durch Fonds, verbindliche Vorgaben zum Liquiditätsmanagement, erweiterte Meldepflichten sowie zusätzliche Eingriffsrechte der Aufsicht.

Hintergrund und Ziele

Deutschland zählt zu den wichtigsten Standorten für Investmentfonds in Europa, sieht sich jedoch mit wachsendem Anpassungsbedarf konfrontiert.

Die Regulierung erfolgt vor dem Hintergrund mehrerer europäischer Gesetzgebungsinitiativen sowie praktischer Erfahrungen aus jüngeren Finanzmarktentwicklungen. Insbesondere Marktverwerfungen der vergangenen Jahre haben Schwächen im Liquiditätsmanagement, bei Risikoübertragungen und bei der Konzentration von Risiken gegenüber zentralen Gegenparteien offengelegt.

Diese Erkenntnisse haben den Bedarf nach einer Weiterentwicklung und Harmonisierung des bestehenden aufsichtsrechtlichen Rahmens verdeutlicht.

Ziel des Gesetzes ist es, Risiken für die Finanzmarktstabilität zu begrenzen, den Schutz von Anlegern zu stärken und die Widerstandsfähigkeit von Investmentfonds sowie marktinfrastrukturellen Akteuren zu erhöhen. Gleichzeitig dient die Regulierung der vollständigen und kohärenten Umsetzung einschlägiger europäischer Richtlinien.

Wesentlicher Regelungsinhalt

Das Gesetz enthält ein umfassendes Bündel an materiell-rechtlichen und aufsichtsrechtlichen Maßnahmen zur Begrenzung von Risiken im Investmentfondsbereich.

Ein zentraler Bestandteil ist die Konkretisierung und Erweiterung der Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement. Kapitalverwaltungsgesellschaften werden verpflichtet, geeignete Liquiditätsmanagementinstrumente vorzuhalten, deren Auswahl, Einsatz und Dokumentation an der jeweiligen Fondsstrategie auszurichten sind. Ziel ist es, Fonds widerstandsfähiger gegenüber Marktstress und erhöhten Rückgaben zu machen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Regulierung von Übertragungsvereinbarungen, insbesondere bei der Übertragung von Kreditportfolios oder anderen Vermögenswerten. Die neuen Vorgaben sollen sicherstellen, dass Risiken transparent zugeordnet werden und keine intransparente Verlagerung von Risiken zulasten der Anleger erfolgt. Flankierend werden die aufsichtsrechtlichen Berichtspflichten ausgeweitet, um eine frühzeitigere Risikoerkennung durch die Aufsicht zu ermöglichen.

Erstmals werden zudem klare Anforderungen an die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds festgelegt. Ziel ist es, kredit-, liquiditäts- und konzentrationsbezogene Risiken in ein konsistentes regulatorisches Rahmenwerk zu integrieren und eine angemessene Vergleichbarkeit mit bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen herzustellen.

Darüber hinaus werden spezifische Vorgaben zur Begrenzung von Konzentrationsrisiken gegenüber zentralen Gegenparteien eingeführt. Marktteilnehmer, die zentral geclearte Derivate nutzen, müssen ihre Risikopositionen künftig stärker diversifizieren sowie systematisch erfassen, bewerten und steuern.

Ergänzend erfolgen zahlreiche technische Anpassungen bestehender Vorschriften, um eine unionsrechtskonforme Ausgestaltung sicherzustellen und bestehende Regelungslücken zu schließen.

Die Umsetzung erfolgt zeitlich gestaffelt. Während ein Großteil der Regelungen im April 2026 in Kraft tritt, werden einzelne Vorschriften zu späteren Zeitpunkten wirksam, insbesondere im Juni 2026. Dieses gestufte Vorgehen soll eine geordnete Umsetzung in der Praxis ermöglichen.

Sanktionen und Durchsetzung

Das Gesetz sieht eine Erweiterung bestehender aufsichtsrechtlicher Sanktions- und Eingriffsbefugnisse vor.

Bei Verstößen gegen die neuen Anforderungen können insbesondere verwaltungsrechtliche Maßnahmen, Bußgelder sowie weitere aufsichtsrechtliche Sanktionen verhängt werden. Die Aufsichtsbehörden erhalten damit zusätzliche Instrumente, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und Risiken frühzeitig zu adressieren.

Für Unternehmen bedeutet dies eine erhöhte Bedeutung von Compliance-Strukturen sowie eine verstärkte Notwendigkeit zur laufenden Überwachung regulatorischer Anforderungen.

Quelle

Die wichtigsten Fragen – kurz beantwortet

EU AI Act Compliance as a Service