AGB
für Legal
Monitoring
as a Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eagle lsp GmbH,
Neustädter Neuer Weg 22, 20459 Hamburg 

(im Folgenden „eagle“) 

für Legal Monitoring aaS

 

1. Geltungsbereich

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Legal Monitoring-Services („Legal Monitoring aaS AGB“) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Vertragspartnern im Bereich Legal Monitoring (im Folgenden „Kunde“) und sind Bestandteil der mit den Kunden geschlossenen Verträge. Die Legal Monitoring aaS AGB gelten nur, sofern der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von Paragraf 310 Absatz 1 BGB ist. 

1.2. Diese Legal Monitoring aaS AGB bilden zusammen mit dem jeweiligen Angebot über die dort aufgeführten Leistungen („Angebot“) den zwischen eagle und dem Kunden geschlossenen Vertrag („Vertrag“).   

1.3. Die Legal Monitoring aaS AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Kunde auf seine AGB verweist und wir den AGB nicht ausdrücklich widersprochen haben.  

1.4. eagle behält sich vor, unwesentliche Regelungen (also nicht Hauptleistungspflichten) dieser Legal Monitoring aaS AGB ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Regelungen werden der Vertragspartei spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht die Vertragspartei der Geltung der geänderten Legal Monitoring aaS AGB nicht innerhalb von vier Wochen, gelten die geänderten Legal Monitoring aaS AGB als angenommen. 

1.5. Diese AGB gelten nicht für die Erbringung von Serviceleistungen, die im Zusammenhang mit der Software angeboten werden. 

 

2. Leistungsumfang

2.1. eagle stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit die Software zur entgeltlichen Nutzung auf Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen zur Verfügung. Die Software wird von eagle als webbasierte aaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern eines von eagle beauftragten Dienstleisters in einem Rechenzentrum innerhalb Deutschlands gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten. 

2.2. Unabhängig von dem in Auftrag gegebenen Paket leistet eagle keine Rechtsdienstleistung gemäß § 2 Absatz 1 RDG. Vor diesem Hintergrund bearbeitet eagle keine Angelegenheiten des Kunden, die eine umfangreiche und individuelle rechtliche Prüfung unter Beurteilung komplexer und schwieriger juristischen Fragestellungen erfordern. 

2.3. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. 

 

3. Hosting

3.1. eagle stellt dem Kunden die Software zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. 

3.2. eagle stellt dem Kunden die Software am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Schnittstelle“) bereit und wird diese aufrecht erhalten, sodass die Software samt der auf dem Server gespeicherten Daten des Kunden über das Internet abrufbar sind. 

3.3. Die Herstellung der Verbindung zwischen der Schnittstelle und dem IT-System des Kunden sowie der erfolgreiche Zugriff auf einzelne auf dem Server gespeicherte Inhalte sind nicht Gegenstand der Leistungspflicht von eagle. Der Kunde hat in eigener Verantwortung für die insoweit nötigen technischen und rechtlichen Voraussetzungen zu sorgen. 

3.4. Soweit die Software ausschließlich auf den Servern eines von eagle beauftragten Dienstleisters abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und eagle räumt auch keine solchen Rechte ein. eagle räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen. 

 

4. Datenverarbeitung und Datenschutz

4.1. Der Kunde räumt eagle für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von eagle für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. 

4.2. Die Verarbeitung von Auftraggeber-Daten durch den Auftragnehmer erfolgt in der Art, dem Umfang und zu dem Zweck wie in Anlage AVV zu diesem Vertrag spezifiziert; die Verarbeitung betrifft die darin bezeichneten Arten personenbezogener Daten und Kategorien betroffener Personen. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrages. 

 

5. Verfügbarkeit

5.1. Die Verfügbarkeit des Servers beträgt 98,5 % im Monatsmittel. Auf diesen Wert nicht anzurechnen und damit keine Ausfallzeit sind Zeiträume, in denen der Zugriff auf den Server aufgrund von Wartungsarbeiten oder eagle nicht zuzurechnenden Störungen nur eingeschränkt möglich ist. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von eagle handeln, von eagle nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von eagle haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von eagle erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen. 

5.2. Eine ausdrückliche Mitteilung über die Störungsbeseitigung erfolgt nicht. 

5.3. eagle wird den Kunden nach Möglichkeit zwei Wochen im Voraus per E-Mail über geplante Wartungsarbeiten informieren, sofern diese die Benutzung der Software beeinflussen. Bei akuten Störungen behält sich eagle vor, erforderliche Wartungsarbeiten auch ohne vorherige Ankündigung durchzuführen. Davon abgesehen bemüht sich eagle darum, Wartungsarbeiten in der Zeit zwischen 18:00 und 8:00 Uhr oder am Wochenende zu erledigen. 

5.4. Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich eagle anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB entsprechend. 

 

6. Support

6.1. Ein Supportfall liegt vor, wenn die Software die vertragsgemäßen Funktionen gemäß des Angebotes nicht erfüllt. 

6.2. Die Meldung erfolgt per E-Mail. Es ist davon auszugehen, dass die E-Mail nur zu den üblichen Bürozeiten (montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr) gelesen wird. 

6.3. Für die Sicherung seiner Daten ist allein der Kunde verantwortlich. eagle übernimmt keine Haftung für einen unbeabsichtigten Datenverlust infolge ihrer Leistungen, soweit die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären. Der Kunde wird eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst oder durch einen Dritten durchführen bzw. durchführen lassen und ist hierfür allein verantwortlich. 

6.4. Der Kunde wird eagle bei Supportanfragen und Störungsmeldungen alle notwendigen Informationen und Dokumente möglichst detailliert sowie unentgeltlich und zeitnah zur Verfügung zu stellen. 

 

7. Anbindung Datenbank

7.1. Die Anbindung, Darstellung und Verwaltung von Daten / Informationen aus bestimmten Datenquellen stehen unter der Bedingung, dass diese Datenbanken rechtlich, wie tatsächlich digital verfügbar sind und technologisch in die Software eingebunden werden können / dürfen. Insoweit besteht kein Anspruch oder Garantie auf die einmalige oder dauerhafte Anbindung, Verfügbarkeit, Darstellung und Verwaltung von Informationen aus einer bestimmten Datenquellen. 

7.2. Die bereitgestellten Informationen sind von Dritten erstellt. eagle übernimmt keine Gewähr oder Garantie für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. 

7.3. Die Software enthält Informationen und Verknüpfungen zu Datenbanken und Websites Dritter („externe Links“). Diese Websites unterliegen der Haftung derjeweiligen Betreiber. Das Einbinden bzw. das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich eagle die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu eigen macht, billigt oder Einfluss nehmen kann. Eine ständige inhaltliche Kontrolle ist ohne konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße nicht zumutbar. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen werden jedoch derartige externe Links und / oder Daten unverzüglich gelöscht oder geblockt. 

7.4. Die Einbindung von gebühren-/ kostenpflichtigen Datenbanken kann ausdrücklich nicht garantiert werden. Die Einbindung gebühren/-kostenpflichtiger Datenbanken/Informationsquellen wird in einer individuellen Vereinbarung zwischen eagle und Kunde geregelt. 

7.5. Externe Dritte, wie z.B. Berater oder Informations- und Datenbankanbieter sind keine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von eagle. Externe Dritte erbringen ihre Leistungen unabhängig von eagle auf eigene Rechnung und Gewährleistung. 

 

8. Pflichten des Kunden 

8.1. Der Kunde wird eagle bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. 

8.2. Für die Nutzung der Software müssen die sich aus dem Angebot ergebenden Systemvoraussetzungen beim Kunden erfüllt sein. Der Kunde trägt hierfür selbst die Verantwortung. 

8.3. Soweit der Kunde eagle geschützte Inhalte überlässt (z.B. Grafiken, Marken und sonstige urheber- oder markenrechtlich geschützte Inhalte), räumt er eagle sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Rechte ein. Der Kunde versichert in diesem Zusammenhang, dass er alle erforderlichen Rechte an überlassenen Kundenmaterialien besitzt, um eagle die entsprechenden Rechte einzuräumen. 

8.4. Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung von eagle darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde. Darüber hinaus hat der Kunde die Zugangsdaten gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Hat der Kunde den Verdacht, dass Zugangsdaten einem Dritten bekannt geworden sind, oder dass ein Dritter unbefugt auf den Server zugreift, wird er eagle hierüber unverzüglich informieren. 

 

9. Vergütung und Zahlungsbedingungen

9.1. Die Höhe der Vergütung ist abhängig vom gewählten Leistungspaket und wird im Angebot festgelegt. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.  

9.2. Neben der vereinbarten Vergütung wird eagle die entstandenen Auslagen und administrativen Aufwendungen, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer (soweit diese anfällt) in jeweils gesetzlicher Höhe, in Rechnung stellen. Alternativ ist eagle berechtigt, für derartige Kosten eine Pauschale von 5% des vereinbarten Honorars anzusetzen.    

9.3. Die Servicenehmerin ermächtigt eagle durch Erteilung eines entsprechenden SEPA-Mandats, den Rechnungsbetrag von dem angegebenen Konto einzuziehen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt zur Fälligkeit nach dem vereinbarten Abrechnungsintervall.   

9.4. Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus. Einzelvertragliche Abweichungen bleiben hiervon unberührt.  

9.5. eagle ist berechtigt die vertraglich vereinbarte Vergütung jährlich um 2,9 % netto sowie zusätzlich entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreis-Index (Deutschland) anzupassen. Die Höhe der Anpassung wird dem Kunden gegenüber schriftlich spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung mitgeteilt. 

 

10. Vertragslaufzeit und Kündigung

10.1. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich, sofern er nicht von einer Partei fristgerecht gekündigt wird, um weitere 12 Monate.  

10.2. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Kündigungserklärung bei der jeweils anderen Partei. Wird die Kündigung nicht fristgemäß erklärt, so verlängert sich dieser Vertrag, mit unveränderten Bedingungen, jeweils um 12 Monate („Verlängerungszeitraum“). Im Verlängerungszeitraum kann eine Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeweiligen Verlängerungszeitraums erfolgen. 

10.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ist hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit seiner Zahlung mehr als 90 Tage in Verzug gerät. 

 

11. Haftung

11.1. eagle haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 

11.2. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder für Schäden die Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Vertragswesentliche Pflichten meint hierbei solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Die Ersatzpflicht ist bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

11.3. Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 11.1 und 11.2 gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Arbeitnehmer, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. 

11.4. eagle haftet nicht für Schäden, die durch eine Störung des Betriebs, insbesondere infolge höherer Gewalt sowie infolge von sonstigen, nicht zu vertretenden Vorkommnissen verursacht worden sind. 

 

12. Gewährleistung

Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung in Mietverträgen. Die §§ 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c BGB (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht. 

 

13. Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter

13.1. eagle speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber eagle, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich, die Software nicht zum Angebot rechtswidriger Dienstleistungen oder Waren zu nutzen. Der Kunde ist im Hinblick auf personenbezogene Daten von sich und seinen Nutzern verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist. 

13.2. Der Kunde ist für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. eagle nimmt von Inhalten des Kunden oder seiner Nutzer keine Kenntnis und prüft die mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht. 

13.3. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, eagle von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls eagle von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. eagle wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde eagle unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen. 

13.4. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von eagle bleiben unberührt. 

 

14. Geheimhaltung

14.1. eagle und der Kunde (im Folgenden „die Parteien“) verpflichten sich wechselseitig vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie Dritten, die nicht berechtigte Personen sind weder weiterzuleiten noch auf sonstige Weise zugänglich zu machen sowie geeignete Vorkehrungen zum Schutz dieser Information treffen. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit erstreckt sich auch den Inhalt dieses Kooperationsvertrags. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig sämtlich berechtigte Personen, die vertrauliche Informationen erhalten können, umfassend über den Umfang der Vertraulichkeitsverpflichtung zu informieren. 

14.2. Vertrauliche Informationen“ im Sinne der Ziffern 14.1. sind alle finanziellen, technischen, rechtlichen, steuerlichen, die Geschäftstätigkeit, die Mitarbeiter oder die Geschäftsführung betreffenden sowie sonstigen Informationen (einschließlich Daten, Aufzeichnungen und Know-how), welche sich auf die jeweilige Partei, ihre Kunden oder auf ein damit verbundenes Unternehmen beziehen und der jeweiligen Partei zur Kenntnis gelangen. 

14.3. „Berechtigte Personen“ im Sinne der Ziffer 14.1. sind die jeweils andere Partei, deren Organe und Mitarbeiter sowie die mit der jeweils anderen Partei verbundenen Unternehmen, deren Organe und Mitarbeiter, sofern sie jeweils einer dieser Vereinbarung entsprechenden Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen und mit der Geschäftsbeziehung notwendigerweise zu befassen sind. Berechtigte Personen sind ferner beruflich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater der jeweils anderen Partei. 

14.4. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht über die Beendigung der Geschäftsbeziehungen der Parteien hinaus 

14.5. Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit gemäß Absatz Ziffer 14.1. gelten nicht, wenn  

14.5.1. die jeweilige Partei für den konkreten Einzelfall der Weitergabe ihrer vertraulichen Informationen an einen Dritten ihre vorherige schriftliche Zustimmung gegenüber der anderen Partei erteilt oder  

14.5.2. die jeweils andere Partei die vertraulichen Informationen vor dem Abschluss dieser Vereinbarung von einem Dritten erlangt, sofern der Dritte jeweils rechtmäßig in den Besitz der Informationen gelangt ist und durch die Weitergabe nicht gegen eine ihn bindende Vertraulichkeitsverpflichtung verstößt oder  

14.5.3. die jeweils andere Partei zur Offenlegung der Vertraulichen Informationen durch den Beschluss eines Gerichts, der Anordnung einer Behörde oder sonstigen Einrichtung verpflichtet ist. 

 

15. Referenznennung

eagle lsp ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen und in diesem Zusammenhang das Logo des Kundes zu verwenden. Dies gilt nicht, wenn der Kunde der Referenznennung oder der Verwendung seines Logos in Textform widersprochen hat. 

 

16. Schlussbestimmungen

16.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Legal Monitoring aaS AGB sowie mit den durch eagle erbrachten Leistungen sind die Gerichte der Freien und Hansestadt Hamburg ausschließlich zuständig. 

16.2. Mündliche Nebenabreden zu diesen Legal Monitoring aaS AGB bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen eben dieser, einschließlich des Schriftformerfordernisses selbst, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der Schriftform. 

16.3. Sollte eine Bestimmung dieser Legal Monitoring aaS AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Legal Monitoring aaS AGB nicht. Für diesen Fall tritt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, wenn sich bei der Durchführung eines Vertrags, für den diese Legal Monitoring aaS AGB gelten, eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, wenn die Angelegenheit bedacht worden wäre.