AGB für
Meldestelle Bundesanzeiger

Servicebedingungen 

 

der 

eagle lsp GmbH
Neustädter Neuer Weg 22
20459 Hamburg
(„eagle lsp“) 

 

Präambel   

Für Kundinnen und Kunden (hier „Servicenehmerin) des Bundesanzeiger Verlags bietet eagle lsp den eagle Meldestellen-Service zu vergünstigten Konditionen an. 

Die Servicenehmerin möchte eagle lsp mit der Erbringung eines End-to-End Meldestellen-Services für Hinweise (jedenfalls im Kontext des Hinweisgeberschutzgesetzes, ggf. auch darüber hinaus) beauftragen.  

Die von eagle lsp zu erbringenden Services unterliegen folgenden Servicebedingungen: 

 

1. Services  

eagle lsp erbringt für die Servicenehmerin folgende Services:  

1.1. eagle Meldestellen-Service Hinweisgeberportal: Implementierung und Betrieb einer internen Meldestelle zur Erfüllung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes. Diese Services beinhalten im Einzelnen: 

  • Eine eagle Case Managerin als Ansprechpartnerin für das jeweilige Unternehmen 
  • Betrieb der Meldestelle und zentrales Management der Fallbearbeitung (inkl. Fristentracking) 
  • Anpassung und Weiterentwicklung von Prozessen an regulatorische Änderungen 
  • Kommunikationsunterstützung für die Meldeplattform 

 

1.2. eagle Hinweisbearbeitung: 

  • Annahme von Hinweisen (über den digitalen Meldekanal) 
  • Prüfung der über die Meldestelle eingehenden Hinweise auf Stichhaltigkeit und Relevanz für die weitere Bearbeitung 
  • Kommunikation mit hinweisgebenden Personen 
  • Erstellung einer Fallzusammenfassung je relevantem Hinweis für die Servicenehmerin zur Entscheidung über Folgemaßnahmen  

 

2. Servicebeginn und Laufzeit 

2.1. Die Services beginnen mit der Übermittlung der Daten der Servicenehmerin beginnend ab dem ersten des jeweiligen Monats. Sie haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.  

2.2. Beide Parteien können nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats die Services kündigen. Wird die Kündigung nicht fristgemäß erklärt, so verlängert sich dieser Vertrag, jeweils um 12 Monate („Verlängerungszeitraum“). Im Verlängerungszeitraum kann eine Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeweiligen Verlängerungszeitraums erfolgen. 

2.3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 

 

3. Vergütung 

3.1. Die Servicenehmerin zahlt eagle lsp für die Erbringung der in § 1 genannten Services eine monatliche Gebühr. Die Höhe der monatlichen Gebühr bezieht sich auf den Betrieb eines Meldesystems, dem eine zuvor von der Servicenehmerin mitgeteilte Anzahl an Beschäftigten angeschlossen sind. Bei Überschreitung dieser Berechnungsgrundlage hat die Servicenehmerin eagle lsp darüber zu informieren, damit ggf. eine Vertragsanpassung vorgenommen werden kann. 

3.2. Von dieser Gebühr umfasst, ist die detaillierte Bearbeitung von zwei Fällen. Zusätzliche Hinweise wird eagle lsp bearbeiten und für eine Gebühr von EUR 98 (in Worten: achtundneunzig Euro) zzgl. Mehrwertsteuer pro Hinweis in Rechnung stellen. 

3.3. Weitere Services: Über die Services in § 1 hinausgehende Leistungen können nach Rücksprache mit eagle lsp und Freigabe von der Servicenehmerin entweder von eagle lsp selbst oder, zum Beispiel wenn eine besondere rechtliche Expertise erforderlich ist, von einem spezialisierten Rechtsberater übernommen werden. eagle lsp wird entsprechend spezialisierte Dienstleister unverbindlich empfehlen.  

3.4. Die monatliche Gebühr für die von eagle lsp zu erbringenden Leistungen erhöht sich alle 12 Monate nach Zugrundelegung des Verbraucherpreisindexes (VPI) des Statistischen Bundesamtes + 2,9 %-Punkte. 

3.5. Die Rechnungstellung von eagle lsp erfolgt jährlich im Voraus für die wiederkehrenden Angebotsbestandteile, nicht abgedeckte Aufwendungen werden monatlich abgerechnet (e.g. zusätzliche Hinweise oder anderen aufwandsbezogenen Sonderleistungen). Rechnungen werden an eine von der Servicenehmerin zu benennende E-Mail-Adresse übersandt. Sollte die Servicenehmerin keine Versendung per E-Mail wünschen, so hat sie dies eagle lsp mitzuteilen. 

 

4. Besondere Vereinbarung zur angebotenen Zahlungsart;Pre-Notification 

Die Servicenehmerin ermächtigt eagle lsp durch Erteilung eines entsprechenden SEPA-Mandats, den Rechnungsbetrag von dem angegebenen Konto einzuziehen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt jährlich. Die Frist für die Übermittlung der Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage vor dem Fälligkeitsdatum verkürzt. 

 

5. Vertraulichkeit, Kommunikation, Referenz-Benennungen  

5.1. Die Parteien verpflichten sich über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowie allen sonstigen vertraulichen Angelegenheiten der jeweils anderen Partei, sowohl während der Dauer dieser Vereinbarung als auch danach, Stillschweigen zu bewahren. Kenntnisse, die jedermann zugänglich sind, sind nicht von der Verschwiegenheitspflicht betroffen. 

5.2. Der Servicenehmerin ist bekannt, dass via Internet versendete Informationen verloren gehen, verändert oder verfälscht werden können und dass insbesondere E-Mails nicht per se gegen den Zugriff von Dritten geschützt sind. eagle lsp kann deshalb nicht für die Vertraulichkeit von E-Mails und anderen via Internet übermittelten Inhalten außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs garantieren. 

5.3. eagle lsp ist berechtigt, für die Dauer des Vertrages die Servicenehmerin als Referenzkundin zu benennen und deren Logo als Referenz insbesondere auf der Website von eagle lsp zu verwenden. Sollte die Servicenehmerin dies nicht wünschen, hat sie dies eagle lsp in Textform mitzuteilen. 

 

6. Haftung und Sorgfaltspflicht  

Die Haftung von eagle lsp ist ausgeschlossen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentliche Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von eagle lsp. Sofern eagle lsp fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Pflichten der Servicevereinbarung sind solche, deren Erfüllung die Servicevereinbarung prägt und auf die die Servicenehmerin vertrauen darf. eagle lsp haftet nicht für Schäden, die durch eine Störung des Betriebs, insbesondere infolge höherer Gewalt sowie infolge von sonstigen, nicht zu vertretenden Vorkommnissen verursacht worden sind. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei einer täglichen sowie gefahrentsprechenden Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, es sei denn, es findet keine tägliche Sicherung seitens eagle lsp statt. 

 

7. Schlussbestimmungen  

7.1. Für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Servicebedingungen sind, soweit eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, die Gerichte am Geschäftssitz von eagle lsp (Hamburg) zuständig.  

7.2. Mündliche Nebenabreden zu diesen Servicebedingungen bestehen nicht.  Änderungen und Ergänzungen, einschließlich dieses Schriftformerfordernisses selbst, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.  

7.3. eagle lsp behält sich vor, unwesentliche Regelungen (also nicht Hauptleistungspflichten) dieser AGB ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Regelungen werden der Vertragspartei spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten zugesandt. Widerspricht die Vertragspartei der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb von zwei Wochen, gelten die geänderten AGB als angenommen.  

7.4. Diese Vereinbarung, einschließlich des Zustandekommens, sowie der Auslegung dieser Vereinbarung, unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.  

7.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt in zulässiger Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt entsprechend, wenn sich bei Durchführung dieses Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.