NPOs sind Organisationen, die nicht primär auf Gewinn ausgerichtet sind, sondern einen gemeinnützigen oder sozialen Zweck verfolgen. Sie werden auch als gemeinnützige Organisationen oder NGOs (Non-Governmental-Organization) bezeichnet.
Überschüsse werden nicht an Aktionäre oder Eigentümer ausgezahlt, sondern für die Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks verwendet.
NPOs finanzieren sich in der Regel durch Spenden, Mitgliedsbeiträge, Zuschüsse von Regierungsbehörden und Stiftungen, Erlöse aus Veranstaltungen oder durch den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen.
Der Hauptzweck von NPOs besteht darin, die Gesellschaft oder bestimmte Zielgruppen zu unterstützen, soziale Probleme anzugehen oder in sonstiger Weise einen positiven Beitrag zum Gemeinwesen zu leisten.
Beispiele dafür sind:
Bekannte Beispiele für NPOs in Deutschland:
Die häufigsten Formen der gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung sind:
Auch NPOs sind vor Fehlentwicklungen innerhalb ihrer Organisation nicht geschützt. Da NPOs oftmals durch Spenden und öffentliche Mittel finanziert werden, liegt hier auch ein besonderes öffentliches Interesse bei der Verwendung dieser Gelder vor.
Häufige Fehlentwicklungen innerhalb von NPOs sind:
Effektive Meldestellen für NPOs
Aufgrund der personellen und finanziellen Ressourcenknappheit in NPOs ist eine effektive Meldestelle für NPOs besonders wichtig.
Zunächst muss eine geeignete Meldestelle implementiert werden. Dafür müssen die Vorgaben nach dem HinSchG eingehalten werden, sodass eine Hinweisabgabe in schriftlicher, mündlicher Form und durch ein persönliches Treffen abgegeben werden kann.
Die Meldestelle muss das Vertraulichkeitsgebot wahren. Das bedeutet, dass niemand außer die betrauten Mitarbeitenden Informationen über Hinweise bzw. hinweisgebende Personen erhalten dürfen. Insbesondere darf auch die IT-Abteilung keinen Zugriff auf die Meldestelle haben. Daneben ist die Unabhängigkeit der Meldestelle zu gewährleisten. Potenziell hinweisgebende Personen müssen genügend Vertrauen in die Unabhängigkeit der Meldestelle haben, damit sie einen internen Hinweis abgeben und sich nicht an eine externe Behörde wenden.
Innerhalb der NPO müssen Mitarbeitende beauftragt werden, eine Meldestelle zukünftig zu betreiben. Dabei muss beachtet werden, dass dies nur ein kleiner und nicht-wechselnder Teil der Mitarbeitenden oder Angehörigen der jeweiligen Organisation sein darf. Die Meldestelle muss zudem ständig besetzt sein. Im Falle von Krankheit oder Urlaub einer der beauftragten Mitarbeitenden muss feststehen, wer die Meldestelle in der Zwischenzeit weiterbetreibt.
Darüber hinaus müssen diese Mitarbeitenden sich regelmäßig in Schulungen auf dem aktuellen Stand halten und neue Entwicklungen im Rahmen des HinSchG kennen. Auch müssen die jeweiligen Mitarbeitenden tiefgehende Kenntnisse beispielsweise über die Anforderungen des persönlichen und sachlichen Anwendungsbereichs des HinSchG haben, damit sie entscheiden können, ob ein Hinweis unter das HinSchG fällt und wie mit einem Hinweis im Rahmen von Folgemaßnahmen umzugehen ist.
Compliance-Schulungen sind auch den sonstigen Mitarbeitenden anzubieten. Alle Mitarbeitenden der NPO sind über die interne Meldestelle und ihre Möglichkeiten der Hinweisabgabe regelmäßig zu unterrichten. Die Compliance-Schulungen müssen dabei so ausgestaltet und angeordnet sein, dass auch neue Mitarbeitende und Mitglieder schnellstmöglich mit der internen Meldestelle vertraut gemacht werden.
Kann eine NPO die interne Meldestelle auch an einen externen Partner auslagern? Ja, neben der eigenen internen Meldestelle gibt es auch die Möglichkeit, diese an einen unabhängigen Dritten wie eagle lsp auslagern. eagle lsp bietet NPOs eine unkomplizierte All-in-One-Lösung.
Dabei implementieren wir eine rechtssichere Meldestelle und betreiben diese auch für Sie. Durch die juristische und technische Expertise unserer Anwältinnen und Anwälte sind wir nicht nur am Puls aller rechtlichen Entwicklungen, die wir auch technisch einwandfrei zukünftig umsetzen können, sondern bringen auch bei Abgabe von Hinweisen die fachliche Expertise zur Einordnung dieser mit. Durch regelmäßiges Reporting an die Leitung der NPO haben Sie im Umgang mit den Hinweisen und etwaiger Folgemaßnahmen das letzte Wort.
Mit der Auslagerung an einen Dritten wie eagle lsp können sich NPOs auf ihre Aufgaben konzentrieren und die oftmals knappen finanziellen und personellen Ressourcen dort einsetzen, wo sie am meisten gebraucht werden.
Es ist wichtig, dass NPOs frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um das HinSchG umzusetzen und ein Klima des Vertrauens und der Offenheit zu fördern. Durch die Implementierung einer Meldestelle bringen Sie ihr NPO auf einen rechtssicheren Kurs und können möglichen Fehlentwicklungen frühzeitig vorbeugen.
Sie haben noch keine interne Meldestelle implementiert? Dann sollten wir sprechen!
Stand: 18.01.2024