NPOs sind Organisationen, die nicht primär auf Gewinn ausgerichtet sind, sondern einen gemeinnützigen oder sozialen Zweck verfolgen. Sie werden auch als gemeinnützige Organisationen oder NGOs (Non-Government-Organisationen) bezeichnet.
Überschüsse werden nicht an Aktionäre oder Eigentümer ausgezahlt, sondern für die Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks verwendet.
NPOs finanzieren sich in der Regel durch Spenden, Mitgliedsbeiträge, Zuschüsse von Regierungsbehörden oder Stiftungen, Erlöse aus Veranstaltungen oder durch den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen.
Der Hauptzweck von NPOs besteht darin, die Gesellschaft oder bestimmte Zielgruppen zu unterstützen, soziale Probleme anzugehen oder einen positiven Beitrag zu Gemeinschaft zu leisten.
Beispiele dafür sind:
Bekannte Beispiele für NPOs in Deutschland:
Die häufigsten Formen der gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung sind:
Auch NPOs sind von Fehlentwicklungen innerhalb ihrer Organisation nicht geschützt. Durch die gesellschaftsrechtliche Organisation sind ebenso die jeweiligen Vorstände wie auch die geschäftsführenden Gesellschafter von einer betroffen. Besonders bei NPOs ist, dass sie sich oftmals durch Spenden und öffentliche Mittel finanzieren, weshalb hier ein besonderes öffentliches Interesse liegt.
Häufige Fehlentwicklungen innerhalb von NPOs sind:
Effektive Meldestellen für NPOs
Aufgrund der personellen und finanziellen Ressourcenknappheit in NPOs ist eine effektive Meldestelle für NPOs besonders wichtig.
Zunächst muss eine geeignete Meldestelle implementiert werden. Dafür müssen die Vorgaben nach dem HinSchG eingehalten werden, sodass eine Hinweisabgabe in schriftlicher, mündlicher Form und durch ein persönliches Treffen abgegeben werden kann.
Der Meldestellen muss das Vertraulichkeitsgebot wahren. Das bedeutet, dass niemand außer die betrauten Mitarbeitenden Informationen über Hinweise bzw. hinweisgebende Personen erhalten dürfen. Insbesondere darf auf den Meldestellen auch nicht die IT-Abteilung zugreifen. Daneben ist Unabhängigkeit der Meldestelle zu gewährleisten. Potenziell hinweisgebende Personen müssen genügend Vertrauen in die Unabhängigkeit der Meldestelle haben, damit sie einen internen Hinweis abgeben und sich nicht an eine externe Behörde wenden. Gerade in Bezug auf die flachen Hierarchien dürften die Anforderungen an die Vertraulichkeit vor allem aber an die Unabhängigkeit de Meldestelle Startups vor Probleme stellen.
Innerhalb der NPO müssen Mitarbeitende beauftragt werden eine Meldestelle zukünftig zu betreiben. Dabei muss beachtet werden, dass dies nur ein kleiner und nicht wechselnder Teil der Mitarbeitenden oder Angehörigen der jeweiligen Organisation sein dürfen. Die Meldestelle muss ständig besetzt sein. Im Krankheits- oder Urlaubsfall einer der beauftragten Mitarbeitenden oder Mitglieder muss feststehen, wer die Meldestelle weiterhin betreibt.
Darüber hinaus müssen diese Mitarbeitenden sich regelmäßig in Schulungen auf dem aktuellen Stand halten und aktuelle Entwicklungen im Rahmen des HinSchG kennen. Auch müssen die jeweiligen Mitarbeitenden tiefgehende Kenntnisse beispielsweise über die Anforderungen des persönlichen und sachlichen Anwendungsbereichs des HinSchG haben, damit sie entscheiden können, ob ein Hinweis unter das HinSchG fällt und wie mit einem Hinweis im Rahmen von Folgemaßnahmen umzugehen ist.
Compliance-Schulungen sind auch den sonstigen Mitarbeitenden anzubieten. Alle Mitarbeitenden im Rahmen der NPO sind über die interne Meldestelle und ihre Möglichkeiten der Hinweisabgabe regelmäßig zu schulen. Die Compliance-Schulungen müssen dabei so ausgestaltet und angeordnet sein, dass auch neue Mitarbeitende und Mitglieder schnellstmöglich mit der internen Meldestelle vertraut gemacht werden.
Kann eine NPO die interne Meldestelle auch an einen externen Partner auslagern? Neben der eigenen internen Meldestelle gibt es auch die Möglichkeit diesen an einen unabhängigen Dritten wie eagle lsp auslagern. eagle lsp bietet NPOs eine All-in-One-Lösung.
Dabei implementieren wir rechtssichere Meldestellen und betreiben diesen auch für Sie. Durch die juristische und technische Expertise unserer Anwältinnen und Anwälte sind wir nicht nur am Puls aller rechtlichen Entwicklungen, die wir auch technisch einwandfrei zukünftig umsetzen können, sondern bringen auch bei Abgabe eines Hinweises die fachliche Expertise zur Einordnung etwaiger Hinweise mit. Durch regelmäßiges Reporting an die Leitung der NPO bleiben Sie im Umgang mit den Hinweisen und etwaiger Folgemaßnahmen selbstständig.
Mit der Auslagerung an einen Dritten wie eagle lsp können sich NPOs auf ihre Aufgaben konzentrieren und die oftmals knappen finanziellen und personellen Ressourcen dort einsetzen, wo sie am meisten gebraucht werden.
Es ist wichtig, dass NPOs frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um das HinSchG umzusetzen und ein Klima des Vertrauens und der Offenheit zu schaffen. Durch die Implementierung einer Meldestelle bringen Sie ihr NPO auf einen rechtssicheren Kurs und können so möglichen Fehlentwicklungen frühzeitig vorbeugen.
Sie haben noch keine interne Meldestelle implementiert? Dann sollten wir sprechen!