Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) trat am 1.1.2023 in Deutschland in Kraft, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in Lieferketten zu verhindern oder zu minimieren und darüber hinaus die Verletzung relevanter Pflichten zu beenden. Es gilt für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. In diesem Whitepaper erfahren Sie das Wichtigste zum LkSG sowie der effizienten Umsetzung in Unternehmen.
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