Nachhaltigkeit ist das Verkaufsargument unserer Zeit. Doch mit der der bereits verabschiedeten EmpCo-Richtlinie ändern sich die Spielregeln für Umweltaussagen in der Werbung radikal. Wer künftig beispielsweise mit allgemeinen Begriffen wie „umweltfreundlich“ oder „ökologisch“ wirbt, muss liefern – und zwar wissenschaftlich fundiert. Im Zusammenhang mit der EmpCo-Richtline muss stets die „Green Claims Directive“ („Richtlinie über Umweltaussagen“) der EU in Blick genommen werden.
Bisher konnten Unternehmen oft vage Umweltaussagen nutzen, ohne tiefgreifende Belege vorweisen zu müssen. Damit ist bald Schluss. Die EU-Kommission hat mit dem Green Deal ein klares Ziel: Den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken vorantreiben.
Zwei zentrale Säulen sollen künftig den Markt regulieren:
Aufgrund der derzeit gestoppten Green Claims Directive folgen die weiteren Ausführungen auf dem bislang geplanten und diskutierten Entwurf. Eine Änderung – insbesondere eine Entlastung für KMU – ist wahrscheinlich.
Nachhaltigkeit ist das zentrale Verkaufsargument unserer Zeit, doch die Ära der vagen Versprechen endet abrupt. Mit der neuen Green Claims Directive (GCD) und der ergänzenden EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) wird die EU-Kommission einen harten gesetzlichen Rahmen gegen Greenwashing setzen. Das Ziel der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher ist klar: Wer künftig mit Umweltaussagen wirbt, muss diese wissenschaftlich fundiert belegen können. Damit Unternehmen im Wettbewerb bestehen und keine Abmahnungen nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) riskieren, ist eine frühzeitige Umsetzung Vorgaben unumgänglich.
Substantiierung: Warum „nachhaltig“ als Begriff bald illegal ist
Ein zentraler Aspekt der neuen EmpCo-Richtlinie ist die Forderung nach absoluter Präzision. Ein einfaches Label wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ gilt ab 2026 als irreführend, da es zu vage ist.
Der Entwurf der Green Claims Directive für Unternehmen schreibt zudem vor, dass Umweltaussagen künftig den gesamten Lebenszyklus eines Produkts (Life Cycle Assessment) berücksichtigen müssen. Das bedeutet: Von der Rohstoffgewinnung über die Produktion bis hin zur Entsorgung müssen alle umweltrelevanten Auswirkungen analysiert werden.
Probleme bei der Werbung mit Klimaneutralität durch Kompensation
Der Entwurf der GCD verbietet nicht generell Klimaneutralität, sondern verlangt Klarheit, ob die Emissionsneutralität durch Reduktion oder durch Kompensation entsteht – Unternehmen dürfen mit „klimaneutral“ nur dann werben, wenn sie ihre Reduktionsmaßnahmen separat und transparent von Kompensationsmaßnahmen darstellen.
Die 30-Tage-Prüfung: Ex-ante-Verifizierung als Pflicht: Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass Umweltaussagen künftig vorab von unabhängigen Dritten geprüft werden müssen, wofür eine Frist von etwa 30 Tagen vorgeschlagen wurde. Während Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter und 2 Mio. Euro Umsatz) von dieser Vorab-Prüfpflicht ausgenommen werden sollen, unterliegen KMU grundsätzlich den Regeln, wobei ihnen unterstützende Maßnahmen zugestanden werden. Dennoch müssen alle Unternehmen ihre Aussagen jederzeit substantiieren können, falls Wettbewerber oder Verbände klagen.
Der aktuelle Stand der Gesetzgebung erfordert eine klare Differenzierung zwischen den beiden Säulen des Anti-Greenwashing-Frameworks:
Das bedeutet für Unternehmen: Während das „Was“ (Verbote) durch die EmpCo ab September 2026 feststeht, wird das „Wie“ (die exakten wissenschaftlichen Nachweise und die 30-tägige Vorab-Prüfung) durch die GCD noch final verhandelt.
Immer mehr Unternehmen bereiten sich bereits jetzt vor die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie umzusetzen, da die Anforderungen an Umweltaussagen und deren Kommunikation einen langen Vorlauf in der Datenbeschaffung benötigen. Insbesondere für die Verwendung von allgemeinen Umweltaussagen gilt die Übergangszeit bis zum 27.September 2026 – bis dahin gilt für Unternehmen die bisherige Rechtslag auf ein wissenschaftliches Fundament stellt, riskiert ab 2026 nicht nur empfindliche Bußgelder, sondern auch einen dauerhaften Reputationsschaden im ökologischen Wandel. Die Richtlinie sorgt somit für einen besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und stärkt jene Marken, die echte Nachhaltigkeit als Teil ihrer DNA begreifen.
Unternehmen, unabhängig von der Branche, sollten beachten:
Ab dem 27. September 2026 greifen die verschärften Sanktionen des Dritten Gesetzes zur Änderung des UWG, mit dem Deutschland die EU-Richtlinie EmpCo fristgerecht umgesetzt hat. Während diese Regelungen zu den neuen Verboten bereits feststehen und verkündet sind, befindet sich die ergänzende Green Claims Directive (GCD) aktuell noch in Verhandlung auf EU-Ebene. Wann die Verhandlungen fortgesetzt werden kann derzeit noch nicht prognostiziert werden.
Warum die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher den Wettbewerb verändert
Das Ziel der Richtlinien ist ein fairer Wettbewerb. Immer mehr Unternehmen haben in der Vergangenheit Greenwashing betrieben, was ehrliche Vorreiter benachteiligt hat. Durch die Stärkung der Verbraucher wird Transparenz zur Pflicht. Verbraucher sollen künftig auf die Langlebigkeit von Produkten achten können, ohne durch irreführende Umweltwerbung getäuscht zu werden.
Besonders für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) gibt es zwar Erleichterungen bei der Berichterstattung, aber die Verbote für irreführende Werbeaussagen gelten für alle – unabhängig von Größe oder Umsatz.
Radikale Bestandsaufnahme:
Prüfen Sie jede einzelne umweltbezogene Werbebotschaft auf allen Kanälen (Webseite, Social Media, Verpackung). Werden vage Begriffe wie „nachhaltig“, „grün“ oder „öko“ ohne Erläuterung verwendet? Beziehen sich die green claims auf das gesamte Produkt oder nur auf einen kleinen Teil (z. B. die Verpackung)? Wichtig: Der ökologischen Wandel durch besseren Schutz bedeutet, dass pauschale Aussagen ohne direkten Bezug ab 2026 als unlauter gelten.
Wissenschaftliche Belege und Zertifikate prüfen:
Die green claims directive wird laut Entwurf zudem eine exzellente Datenbasis verlangen. „Gefühlte“ Nachhaltigkeit reicht nicht mehr. Sind Ihre Umweltaussagen durch unabhängige Dritte verifiziert? Nutzen Sie anerkannte Siegel wie das EU Ecolabel? Achtung bei Klimaneutralität: Werben Sie mit „klimaneutral“ nur aufgrund von Kompensation?
Prozesse zur Vorab-Prüfung etablieren:
Die Kontrolle von Umweltwerbung vor deren Werbeschaltung wird spätestens mit den bevorstehenden Änderungen zur Pflichtaufgabe für die Rechts- und Marketingabteilung.
Transparenz in der Kommunikation
Verbraucher sollen den ökologischen Fußabdruck auf einen Blick verstehen. Ersetzen Sie allgemeine Umweltwerbung durch spezifische Daten (z. B. „30 % weniger Wasserverbrauch bei der Herstellung“ statt „wassersparend“). Stellen Sie sicher, dass alle Nachweise von Produkten leicht zugänglich sind und im Ernstfall nachgewiesen werden können.
Die EmpCo-Richtlinie sowie die geplante Green Claims Directive stellen keine bloßen Bürokratiehürde dar. Sie sind ein Werkzeug für mehr Glaubwürdigkeit. Wer 2026 rechtssicher kommunizieren will, muss heute die Weichen stellen. Vermeiden Sie den Vorwurf des EU Greenwashing und nutzen Sie die neuen Regeln für einen echten Vorsprung im Wettbewerb.
Quellen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400825