Die Weiterentwicklung der Apothekenversorgung

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung‑Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)

Inhalte, Pflichten und
Auswirkungen für Unternehmen

Stand: März 2026
Lesezeit: ca. 5 Minuten

 

Das Wichtigste zur Reform der Apothekenversorgung auf einen Blick

Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung verfolgt das Ziel, die flächendeckende und wohnortnahe Arzneimittelversorgung langfristig zu sichern. Hintergrund sind wirtschaftliche Herausforderungen vieler Apotheken, insbesondere im ländlichen Raum, sowie strukturelle Veränderungen im Gesundheitswesen.

Die Reform sieht unter anderem eine Erweiterung pharmazeutischer Dienstleistungen, neue Kompetenzen für Apotheken im Bereich Prävention und Impfungen sowie organisatorische Anpassungen im Apothekenbetrieb vor. Gleichzeitig sollen bürokratische Belastungen reduziert und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen inhabergeführter Apotheken verbessert werden.

Die Regelungen betreffen insbesondere öffentliche Apotheken, Apothekerinnen und Apotheker sowie pharmazeutisches Fachpersonal. Darüber hinaus haben sie Auswirkungen auf gesetzliche und private Krankenversicherungen, ärztliche Leistungserbringer und Pflegeeinrichtungen.

 

Kerndaten der Apotheken-Reform

Der Gesetzentwurf richtet sich an verschiedene Akteure des Gesundheitswesens, insbesondere an öffentliche Apotheken, pharmazeutisches Personal, Krankenversicherungen sowie ärztliche und pflegerische Leistungserbringer. Auch zuständige Bundes- und Landesbehörden sowie Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen sind in die Umsetzung einbezogen.

Ziel der Reform ist eine strukturelle Stärkung des Apothekenwesens. Dazu sollen Apotheken stärker in präventive und gesundheitsfördernde Leistungen eingebunden werden. Gleichzeitig werden organisatorische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen angepasst, um den Betrieb von Apotheken insbesondere in strukturschwachen Regionen zu erleichtern.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Flexibilisierung des Personaleinsatzes sowie auf der Erweiterung des Leistungsspektrums von Apotheken innerhalb der Gesundheitsversorgung.

 

Hintergrund und Ziele

Die Arzneimittelversorgung steht zunehmend vor strukturellen Herausforderungen. Viele Apotheken sehen sich mit steigenden Betriebskosten, sinkender Wirtschaftlichkeit und zunehmendem Fachkräftemangel konfrontiert. Besonders kleine und ländliche Apotheken sind hiervon betroffen.

Gleichzeitig haben sich die Anforderungen an die Gesundheitsversorgung verändert. Prävention, frühzeitige Diagnostik und eine bessere Koordination zwischen verschiedenen Gesundheitsberufen gewinnen an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund soll die pharmazeutische Fachkompetenz der Apotheken stärker in die Versorgung der Bevölkerung eingebunden werden.

Die Reform verfolgt daher mehrere Ziele: Sie soll die wirtschaftliche Stabilität von Apotheken stärken, bürokratische Belastungen reduzieren und gleichzeitig neue Versorgungsangebote ermöglichen. Dadurch soll langfristig eine sichere und flächendeckende Arzneimittelversorgung gewährleistet werden.

 

Wesentlicher Regelungsinhalt

Der Gesetzentwurf sieht eine Weiterentwicklung der Rolle öffentlicher Apotheken innerhalb der Gesundheitsversorgung vor. Apotheken erhalten erweiterte Befugnisse zur Erbringung pharmazeutischer Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Prävention, Früherkennung und Medikationsmanagement. Teilweise können diese Leistungen künftig auch ärztlich verordnet werden, um die Zusammenarbeit zwischen Apotheken und ärztlichen Leistungserbringern zu stärken.

Zudem wird die Impfkompetenz von Apothekerinnen und Apothekern erweitert. Nach entsprechender Schulung dürfen sie bestimmte Schutzimpfungen – mit Ausnahme von Lebendimpfstoffen – durchführen. Diese Leistungen werden in die bestehenden Vergütungsstrukturen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung integriert. Für Krankenversicherungen entstehen dadurch neue Leistungs- und Abrechnungspositionen sowie zusätzliche Anforderungen an Vertragsgestaltung, Abrechnung und Dokumentation.

Darüber hinaus ermöglicht der Gesetzentwurf unter bestimmten Voraussetzungen eine flexiblere Arzneimittelabgabe, etwa zur Sicherstellung der Anschlussversorgung bei chronischen Erkrankungen. Gleichzeitig werden organisatorische Regelungen im Apothekenbetrieb angepasst, um den Betrieb von Filial- und Zweigapotheken insbesondere in strukturschwachen Regionen zu erleichtern.

Flankierend enthält der Entwurf Maßnahmen zum Bürokratieabbau, zur Vereinheitlichung von Abrechnungsverfahren sowie zur stärkeren Digitalisierung von Dokumentations- und Meldepflichten, was auch Anpassungen in den Verwaltungs- und Abrechnungssystemen der Krankenversicherungen erforderlich machen kann.

 

Sanktionen und Durchsetzung

Der Gesetzentwurf enthält auch Regelungen zur Durchsetzung der neuen Vorgaben. Verstöße gegen bestimmte Anzeige-, Dokumentations- oder Organisationspflichten können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. In schwerwiegenderen Fällen sind Geldbußen von bis zu 20.000 Euro vorgesehen; in weniger schwerwiegenden Fällen können Geldbußen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.

Darüber hinaus können bei bestimmten Verstößen, etwa im Zusammenhang mit unzulässiger heilkundlicher Tätigkeit, auch strafrechtliche Konsequenzen vorgesehen sein.

 

Quelle

Die wichtigsten Fragen – kurz beantwortet

EU AI Act Compliance as a Service