Stand: 2026
Lesezeit: ca. 5 Minuten
Das Wichtigste zur BaFin-Mitteilung auf einen Blick
Die BaFin hat ihre Mitteilung zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Versicherungsbranche veröffentlicht und verdeutlicht, dass KI zunehmend entlang der gesamten Wertschöpfungskette genutzt wird. Ziel ist es, Prozesse effizienter zu gestalten, die Kundenzufriedenheit zu steigern und den Umsatz zu erhöhen. Gleichzeitig macht die Mitteilung deutlich, dass der Einsatz von hochgradig automatisierten Entscheidungsprozessen Risiken für Diskriminierung bergen kann. Unternehmen müssen diese Risiken aktiv erkennen, steuern und vermeiden. Besondere Bedeutung kommt dabei der Qualität der Datensätze zu. Außerdem weist die BaFin darauf hin, dass neue Technologien wie Quantencomputing die Möglichkeiten von KI erheblich erweitern, aber auch zusätzliche Herausforderungen für Datensicherheit und Governance mit sich bringen.
Kerndaten der BaFin-Mitteilung
Die Mitteilung richtet sich an Versicherer und andere Finanzdienstleister, die KI-Anwendungen einsetzen oder planen. Sie zeigt auf, dass Unternehmen und Aufsichtsbehörden gemeinsam lernen, um die Chancen und Risiken von KI besser einzuschätzen. Dabei wird eine enge Zusammenarbeit mit Industrie, Wissenschaft und anderen Partnern betont. Für die Versicherungsbranche steht im Fokus, KI-Anwendungen verantwortungsvoll zu entwickeln und gleichzeitig regulatorische Anforderungen einzuhalten. Die Mitteilung bezieht sich auf den im August 2024 in Kraft getretenen EU AI Act, der Vorgaben für Governance, Risikomanagement und Transparenz bei KI-Systemen enthält.
Hintergrund und Ziele
Die BaFin verfolgt das Ziel, den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von KI in der Versicherungsbranche zu fördern. KI wird zunehmend für die Automatisierung von Prozessen wie der Dokumentenklassifikation oder der Dunkelverarbeitung von Leistungsanträgen genutzt. Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit, Diskriminierung zu vermeiden und die Integrität der Entscheidungen zu sichern. Die Mitteilung dient als Orientierung, wie Unternehmen ihre Governance-Strukturen ausgestalten und die aufsichtlich relevanten Risiken abbilden können. Auf europäischer Ebene arbeitet die BaFin daran, Mindestanforderungen für KI-Governance zu definieren, um sowohl Innovationskraft als auch Kundenschutz zu gewährleisten.
Wesentlicher Regelungsinhalt
Die Mitteilung hebt hervor, dass Unternehmen, die KI einsetzen, eine adäquate Governance einrichten müssen, die alle aufsichtlich relevanten Risiken erfasst. Die Ergebnisse der Systeme müssen nachvollziehbar sein, und das Verhalten der Modelle muss erklärt werden können. Diskriminierung durch hochgradig automatisierte Entscheidungsprozesse ist zu vermeiden, insbesondere durch die sorgfältige Auswahl und Prüfung der Datensätze. Zukunftstechnologien wie Quantencomputing erfordern zusätzliche Schutzmaßnahmen und eine Anpassung der Sicherheitskonzepte. Der EU AI Act bildet hierbei den regulatorischen Rahmen, der eine verantwortungsvolle Nutzung von KI in der Versicherungsbranche sicherstellt und Pflichten zu Transparenz, Monitoring und Risikomanagement vorgibt.
Sanktionen und Durchsetzung
Die Mitteilung der BaFin ist rechtlich nicht unmittelbar bindend, hat jedoch erhebliche Bedeutung für die Aufsichtspraxis. Versicherungsunternehmen, die ihre Governance- und Risikomanagementprozesse nicht adäquat ausgestalten, riskieren Maßnahmen durch die Aufsichtsbehörde, die von Bußgeldern bis zu operativen Einschränkungen reichen können. Eine systematische Umsetzung der Anforderungen des EU AI Acts unterstützt Unternehmen dabei, regulatorische Risiken zu reduzieren und gleichzeitig Reputationsschäden zu vermeiden. Die Mitteilung betont, dass eine europäische Harmonisierung der Mindestanforderungen die Transparenz und Vergleichbarkeit von Governance-Strukturen fördert.
Die Mitteilung richtet sich primär an Versicherer, aber auch an andere Finanzdienstleister, die KI-basierte Systeme einsetzen oder planen. Mittelbar betroffen sind Technologieanbieter, Datenlieferanten und IT-Dienstleister.
Empfohlen werden insbesondere die Etablierung einer umfassenden KI-Governance, die systematische Erfassung aller aufsichtlich relevanten Risiken, die Sicherstellung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit der KI-Systeme, die Überprüfung der Datensätze auf mögliche Diskriminierungsrisiken sowie die Vorbereitung auf neue Technologien wie Quantencomputing. Zudem sollten Prozesse für Monitoring, Reporting und kontinuierliche Risikobewertung implementiert werden.
Die Mitteilung ist bereits veröffentlicht und richtet sich an Versicherer im laufenden Geschäftsjahr. Sie knüpft an den seit August 2024 geltenden EU AI Act an und orientiert sich an den laufenden europäischen Diskussionen zu KI-Governance und Aufsicht.