Stand: Januar 2026
Lesezeit: ca. 5 Minuten
Das Wichtigste zum ESAs-Bericht zur Finanzstabilität auf einen Blick
Der ESAs Finanzstabilitätsbericht 2026 verdeutlicht, dass die Finanzstabilität in der EU zunehmend durch technologische Risiken wie Cyberangriffe und künstliche Intelligenz bedroht ist. Neben geopolitischen Spannungen und einer schwächeren wirtschaftlichen Entwicklung rücken insbesondere Cyberrisiken im Finanzsektor und die Regulierung durch den Digital Operational Resilience Act (DORA) sowie den EU AI Act in den Fokus der europäischen Aufsicht.
Für Finanzunternehmen bedeutet dies, dass IT-Resilienz, Cybersecurity und
KI-Governance künftig zentral für die aufsichtsrechtliche Bewertung sind.
Kerndaten des ESAs-Berichts zur Finanzstabilität
Der Bericht wird gemeinsam von der EBA, der ESMA und der EIOPA herausgegeben und richtet sich an Banken, Versicherungen, Investmentfonds, Pensionsfonds und andere Finanzakteure. Er analysiert die Finanzstabilität der EU für 2025 und 2026 und identifiziert wesentliche systemische Risiken. Neben makroökonomischen Entwicklungen stehen die regulatorischen Themen DORA und der EU AI Act im Mittelpunkt. Der Bericht dient den Aufsichtsbehörden als Grundlage für eine einheitliche und risikoorientierte Aufsichtspraxis in Europa.
Hintergrund und Ziele
Ziel des ESAs Finanzstabilitätsberichts ist es, strukturelle Schwachstellen des europäischen Finanzsystems frühzeitig zu erkennen. Vor dem Hintergrund geopolitischer Unsicherheiten, zunehmender Marktfragmentierung und fortschreitender Digitalisierung analysieren die ESAs, wie neue Risikotreiber die Stabilität der Finanzmärkte beeinflussen. Dabei wird deutlich, dass Cyberrisiken und der Einsatz von KI im Finanzwesen nicht nur operative Herausforderungen sind, sondern potenzielle systemische Risiken darstellen. Die ESAs streben an, technologische Risiken stärker in bestehende Aufsichts- und Risikobewertungsmodelle zu integrieren und die regulatorische Konvergenz in der EU zu fördern.
Wesentlicher Regelungsinhalt
Der Bericht zeigt, dass langsames Wachstum, geopolitische Spannungen und Handelskonflikte die Finanzstabilität in der EU belasten und die Volatilität an den Kapitalmärkten erhöhen. Besonders relevant sind Cyberrisiken und die operative Resilienz von Finanzunternehmen. Der DORA verpflichtet Finanzinstitute zu umfassendem IKT-Risikomanagement, Meldung schwerwiegender IT-Vorfälle und gezielter Steuerung von Auslagerungen.
Gleichzeitig adressiert der Bericht die zunehmende Nutzung von künstlicher Intelligenz im Finanzsektor. KI-Systeme werden für Kreditentscheidungen, Risikomanagement und Kundenservice eingesetzt, bergen aber Risiken durch mangelhafte Datenqualität, intransparente Modelle und fehlende menschliche Kontrolle. Der EU AI Act schafft einen verbindlichen Rahmen für Governance, Transparenz und Human Oversight, sodass KI-Risiken künftig auch für die Finanzstabilität bewertet werden.
Der Bericht betont die Verknüpfung von Cyber- und KI-Risiken: KI-Systeme vergrößern die Angriffsfläche für Cyberattacken, während Cybervorfälle die Integrität von Daten und Modellen gefährden. Eine isolierte Umsetzung von DORA oder EU AI Act reicht nicht; ein integrierter Ansatz für IT-Resilienz, KI-Governance und Drittanbietersteuerung ist notwendig.
Sanktionen und Durchsetzung
Der ESAs Finanzstabilitätsbericht ist rechtlich nicht bindend, entfaltet jedoch erhebliche Wirkung auf die Aufsichtspraxis. Er prägt die Auslegung regulatorischer Anforderungen und die Schwerpunkte nationaler Prüfungen. Verstöße gegen DORA oder den EU AI Act können zu Bußgeldern, aufsichtsrechtlichen Maßnahmen und Einschränkungen des Geschäftsbetriebs führen. Zudem drohen erhebliche Reputationsschäden, wenn Cyber- oder KI-Risiken unzureichend gesteuert werden.
Der Bericht betrifft insbesondere Banken, Versicherungen, Investmentfonds und andere Finanzunternehmen in der EU. Mittelbar sind auch FinTechs sowie IT- und Cloud-Dienstleister betroffen, die kritische Leistungen für den Finanzsektor erbringen.
Unternehmen sollten ihre DORA- und EU-AI-Act-Readiness überprüfen. Dazu gehören die Bewertung der IT-Resilienz, der Cybersecurity-Strategien, der KI-Governance sowie der Steuerung von Auslagerungen und Drittanbietern.
DORA ist seit Januar 2025 anwendbar. Der EU AI Act tritt weiterhin stufenweise in Kraft, wird jedoch bereits jetzt von Aufsichtsbehörden bei der Bewertung von KI-Risiken berücksichtigt.