Stand: 2026
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Das Wichtigste zum EU AI Act auf einen Blick
Der EU AI Act ist ein zentrales Element der europäischen Digitalregulierung und entfaltet seine Wirkung nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel mit bestehenden Regelwerken wie der DSGVO, dem Data Act, DSA und DMA sowie den Cybersicherheitsvorschriften CRA und NIS2. Für Unternehmen, insbesondere im Mittelstand, bedeutet dies eine neue Qualität regulatorischer Anforderungen. Der Einsatz künstlicher Intelligenz wird künftig nicht nur technisch, sondern auch rechtlich, organisatorisch und strategisch bewertet. KI-Compliance wird damit zu einer unternehmensweiten Aufgabe, die Management, Datenschutz, IT und Informationssicherheit gleichermaßen betrifft.
Kerndaten des EU AI Act
Der EU AI Act folgt einem risikobasierten Regulierungsansatz und unterscheidet zwischen verbotenen KI-Praktiken, Hochrisiko-KI-Systemen, allgemeinen Transparenzpflichten sowie Regelungen für General-Purpose-AI. Er richtet sich sowohl an Anbieter als auch an Betreiber von KI-Systemen und ergänzt bestehende digitale EU-Rechtsakte. In der praktischen Umsetzung führt dies zu Überschneidungen bei Governance-Strukturen, Risikoanalysen, Dokumentationspflichten und technischen Nachweisen. Für die Aufsichtspraxis ist zunehmend die Gesamtkohärenz der Compliance-Strukturen entscheidend.
Hintergrund und Ziele
Ziel des EU AI Act ist es, Risiken für Grundrechte, Sicherheit und gesellschaftliche Werte durch den Einsatz künstlicher Intelligenz zu begrenzen und gleichzeitig Innovation zu ermöglichen. Dieses Ziel steht im Kontext eines bereits dichten digitalen Regulierungsrahmens. Während die DSGVO den Schutz personenbezogener Daten und Grundrechte sicherstellt, regelt der Data Act den Zugang zu und die Nutzung von Daten. DSA und DMA adressieren Risiken der Plattformökonomie, während CRA und NIS2 die Cyberresilienz europäischer Unternehmen stärken. Der EU AI Act fügt sich in dieses Gefüge ein und zwingt Unternehmen dazu, KI als integralen Bestandteil ihrer Compliance- und Governance-Strukturen zu begreifen.
Wesentlicher Regelungsinhalt
Der EU AI Act verpflichtet Unternehmen, KI-Systeme anhand ihres Risikoprofils zu bewerten und entsprechende organisatorische, technische und dokumentarische Maßnahmen umzusetzen. Besonders relevant sind die Anforderungen an Hochrisiko-KI, die unter anderem Risikomanagement, Datenqualität, menschliche Aufsicht, Transparenz sowie technische Robustheit betreffen. Gleichzeitig bestehen enge Wechselwirkungen mit anderen Regelwerken. So können Hochrisiko-KI-Systeme parallel eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach DSGVO und eine Fundamental Rights Impact Assessment nach dem AI Act auslösen. Der Einsatz von Trainings- und Betriebsdaten berührt zudem Pflichten aus dem Data Act, während Sicherheitsanforderungen mit CRA und NIS2 verzahnt sind. Eine isolierte Umsetzung einzelner Gesetze ist daher nicht ausreichend; erforderlich ist ein integrierter Compliance-Ansatz über alle relevanten Regelwerke hinweg.
Sanktionen und Durchsetzung
Der EU AI Act sieht ein abgestuftes Sanktionssystem vor, das sich an der Schwere des Verstoßes orientiert. Bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere im Zusammenhang mit verbotenen KI-Praktiken oder Hochrisiko-Systemen, drohen erhebliche Bußgelder. Darüber hinaus können aufsichtsrechtliche Maßnahmen wie Nutzungsbeschränkungen oder Anordnungen zur Anpassung von KI-Systemen verhängt werden. Auch Reputationsrisiken spielen eine zunehmende Rolle, da mangelnde KI-Governance und Sicherheitsvorfälle öffentlich wahrgenommen werden und das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern beeinträchtigen können.
Quelle
Der EU AI Act betrifft Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln, anbieten oder einsetzen. Dazu zählen nicht nur große Technologieanbieter, sondern auch mittelständische Unternehmen, die KI einkaufen oder in eigene Produkte, Dienstleistungen und Prozesse integrieren. Mittelbar betroffen sind zudem IT-Dienstleister und andere Akteure in der digitalen Lieferkette.
Unternehmen sollten zunächst Transparenz über eingesetzte oder geplante KI-Systeme schaffen und ihre jeweilige Rolle als Anbieter oder Betreiber klären. Darauf aufbauend empfiehlt sich eine integrierte Bewertung der Anforderungen aus EU AI Act, DSGVO, Data Act und Cybersicherheitsrecht. Einheitliche Governance-Strukturen, abgestimmte Risiko- und Folgenabschätzungen sowie belastbare technische und organisatorische Nachweise sind zentrale Voraussetzungen für eine nachhaltige Umsetzung.
Der EU AI Act trat 2025 in Kraft. Weitere regulatorische Vorgaben treten stufenweise in Kraft. Erste Pflichten gelten bereits vor dem vollständigen Anwendungszeitpunkt, insbesondere im Hinblick auf Governance und Vorbereitung. Aufsichtsbehörden berücksichtigen die Anforderungen zunehmend schon jetzt in Prüfungen und Bewertungen, sodass Unternehmen frühzeitig mit der Umsetzung beginnen sollten.