Stand: Februar 2026
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Das Wichtigste zum KI-Rahmenübereinkommen auf einen Blick
Der Entwurf der legislativen Entschließung des Europäischen Parlaments befasst sich mit dem geplanten Abschluss des Rahmenübereinkommens des Europarat über künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Es handelt sich um das erste rechtsverbindliche internationale Instrument, das sich umfassend der Regulierung und verantwortungsvollen Nutzung von KI widmet. Ziel ist es, sicherzustellen, dass KI-Systeme die Grundrechte achten, demokratische Prozesse schützen und rechtsstaatlichen Prinzipien entsprechen. Gleichzeitig soll ein innovationsfreundliches Umfeld erhalten bleiben.
Kerndaten des KI-Rahmenübereinkommen
Das Übereinkommen wurde unter Mitwirkung zahlreicher europäischer Staaten, internationaler Organisationen sowie Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft ausgearbeitet. Die Europäische Union nahm aktiv an den Verhandlungen teil und unterzeichnete das Abkommen im September 2024.
Parallel dazu trat im August 2024 die europäische KI-Verordnung in Kraft, die als risikobasierter Rechtsrahmen für Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen im Binnenmarkt dient. Das Übereinkommen ergänzt diesen Rechtsrahmen auf internationaler Ebene und knüpft an bestehende internationale Standards an.
Hintergrund und Ziele
Die dynamische Entwicklung von KI-Systemen, insbesondere generativer und zunehmend autonomer Anwendungen, wirft grundlegende Fragen des Grundrechtsschutzes, der Transparenz und der demokratischen Kontrolle auf. Ziel des Übereinkommens ist es, einen internationalen Mindeststandard zu etablieren, der Risiken frühzeitig identifiziert, präventive Schutzmechanismen vorsieht und die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien gewährleistet.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz vulnerabler Gruppen, insbesondere von Kindern. Zudem soll der Verbreitung manipulativer Inhalte wie Deepfakes wirksam begegnet werden. Transparenzpflichten, Informationsrechte betroffener Personen sowie die Möglichkeit, problematische KI-Systeme zu verbieten oder auszusetzen, sind zentrale Elemente des Regelwerks.
Wesentlicher Regelungsinhalt
Die Grundsätze des Übereinkommens werden im Unionsrecht durch bestehende Vorschriften konkretisiert. Dazu zählen insbesondere die KI-Verordnung, die Datenschutz-Grundverordnung sowie Antidiskriminierungs- und sektorspezifische Regelungen.
Von besonderer Bedeutung ist die verpflichtende Grundrechte-Folgenabschätzung für bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme im öffentlichen Sektor. Sie konkretisiert das im Übereinkommen verankerte ex-ante-Risikomanagement und stärkt die präventive Kontrolle. Darüber hinaus verlangt das Übereinkommen Transparenz über KI-Interaktionen, eine klare Kennzeichnung entsprechender Systeme sowie wirksame Beschwerdemechanismen.
Sanktionen und Durchsetzung
Spezifische neue Sanktionsmechanismen schafft das Übereinkommen nicht eigenständig, sondern verpflichtet die Vertragsparteien, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Maßnahmen zur Durchsetzung vorzusehen. Die praktische Umsetzung erfolgt innerhalb der bestehenden nationalen und unionsrechtlichen Strukturen.
Die wesentlichen Herausforderungen liegen in einer kohärenten Anwendung der bestehenden Vorschriften, einer effektiven behördlichen Kontrolle sowie in der internationalen Abstimmung. Vor dem Hintergrund globaler technologischer Entwicklungen wird die Schaffung gemeinsamer Standards als entscheidend angesehen, um regulatorische Fragmentierung zu vermeiden und ein hohes Schutzniveau dauerhaft zu sichern.
Betroffen sind insbesondere öffentliche Stellen, Unternehmen, Entwickler und Betreiber von KI-Systemen sowie Organisationen der Zivilgesellschaft. Mittelbar betrifft es alle Personen, deren Rechte und Freiheiten durch den Einsatz von KI-Systemen berührt werden können.
Sie sollten bestehende KI-Anwendungen auf Vereinbarkeit mit Grundrechten überprüfen, interne Risikobewertungen und Dokumentationsprozesse etablieren sowie Transparenz- und Beschwerdemechanismen sicherstellen. Zudem empfiehlt sich eine Überprüfung der Governance-Strukturen und der menschlichen Aufsicht über Hochrisiko-KI-Systeme.
Das Übereinkommen wird nach Ratifikation durch die Vertragsparteien verbindlich. Für die Europäische Union erfolgt die Umsetzung im Zusammenspiel mit dem bestehenden Rechtsrahmen, insbesondere der bereits in Kraft getretenen KI-Verordnung. Weitere Konkretisierungen können sich aus nationalen Umsetzungsmaßnahmen und zukünftiger Rechtsprechung ergeben.