Strafprozessordnung 2026

Digitale Ermittlungsmaßnahmen

Inhalte, Pflichten und
Auswirkungen für

Datum: März 2026
Lesezeit: ca. 5 Minuten

 

Das Wichtigste zur Modernisierung der Strafprozessordnung auf einen Blick

Mit einem neuen Gesetzentwurf sollen digitale Ermittlungsbefugnisse in der Strafprozessordnung erweitert werden. Ziel ist es, Strafverfolgungsbehörden stärker auf moderne technologische Möglichkeiten auszurichten und ihnen rechtssichere Instrumente für die Nutzung digitaler Datenanalysen zur Verfügung zu stellen.
Konkret sieht der Entwurf neue Regelungen für den automatisierten Abgleich biometrischer Daten mit öffentlich zugänglichen Internetdaten sowie für verfahrensübergreifende Analyseplattformen vor. Diese Maßnahmen sollen Ermittlungen effizienter gestalten und gleichzeitig klare rechtliche Grenzen für den Einsatz moderner Technologien festlegen.
Die neuen Vorschriften berücksichtigen auch europäische Vorgaben zum Einsatz von künstlicher Intelligenz und enthalten zusätzliche Datenschutz- und Kontrollmechanismen.

 

Kerndaten der Reform digitaler Ermittlungsbefugnisse

Der Gesetzentwurf ergänzt die Strafprozessordnung um neue Vorschriften zu digitalen Ermittlungsmaßnahmen. Im Mittelpunkt stehen zwei neue Regelungen, die den Einsatz automatisierter Technologien in Strafverfahren betreffen.
Zum einen soll ein rechtlicher Rahmen für den automatisierten biometrischen Datenabgleich geschaffen werden. Zum anderen werden Vorschriften zur Nutzung verfahrensübergreifender Recherche- und Analyseplattformen eingeführt, mit denen vorhandene polizeiliche Datenbestände ausgewertet werden können.
Die Regelungen richten sich insbesondere an Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder, darunter Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden, das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei sowie den Generalbundesanwalt.

 

Hintergrund und Ziele

Die zunehmende Digitalisierung verändert auch die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden. Ermittlungen beziehen sich immer häufiger auf große Datenmengen aus unterschiedlichen Quellen, darunter digitale Kommunikationsdaten, Bildmaterial oder öffentlich zugängliche Inhalte im Internet.
Bislang fehlten jedoch teilweise klare gesetzliche Grundlagen für bestimmte Formen automatisierter Datenanalysen. Insbesondere der automatisierte Abgleich biometrischer Daten aus Strafverfahren mit öffentlich zugänglichen Internetdaten war bislang nicht ausdrücklich geregelt.
Zudem nutzen Strafverfolgungsbehörden zunehmend Analyseplattformen, die Informationen aus verschiedenen Ermittlungsverfahren zusammenführen können. Auch für diese Form der verfahrensübergreifenden Datenanalyse fehlten bislang spezifische gesetzliche Regelungen.
Ein weiterer Anlass für die Reform ist die europäische Regulierung im Bereich künstlicher Intelligenz. Seit 2024 gelten neue europäische Vorgaben für KI-Systeme, darunter auch für Technologien zur biometrischen Identifizierung. Nationale Gesetze müssen daher sicherstellen, dass der Einsatz solcher Systeme mit den europäischen Anforderungen vereinbar ist.
Der Gesetzentwurf verfolgt daher mehrere Ziele. Zum einen sollen neue digitale Ermittlungsinstrumente geschaffen werden, um Strafverfahren effizienter und schneller durchführen zu können. Zum anderen sollen klare rechtliche Grenzen sowie umfassende Datenschutz- und Kontrollmechanismen festgelegt werden, um Grundrechte zu schützen.

 

Wesentlicher Regelungsinhalt

Der Gesetzentwurf sieht die Einführung zweier neuer Vorschriften in der Strafprozessordnung vor. Diese betreffen den automatisierten biometrischen Datenabgleich sowie die automatisierte Datenanalyse über mehrere Verfahren hinweg.
Die erste neue Vorschrift erlaubt den automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus Strafverfahren mit öffentlich zugänglichen biometrischen Daten im Internet. Solche Maßnahmen dürfen jedoch nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen durchgeführt werden. Dazu gehören insbesondere klare Anordnungsvoraussetzungen sowie umfangreiche Dokumentations- und Protokollierungspflichten.
Außerdem sieht der Entwurf vor, dass entsprechende Daten nur für einen begrenzten Zeitraum gespeichert werden dürfen und anschließend gelöscht werden müssen.
Besonders sensibel ist der Umgang mit Echtzeit-Identifizierungen. Der Gesetzentwurf stellt daher ausdrücklich klar, dass Echtzeitabgleiche im Internet nicht zulässig sind.
Die zweite neue Vorschrift betrifft sogenannte verfahrensübergreifende Analyseplattformen. Diese ermöglichen es, bereits rechtmäßig gespeicherte polizeiliche Datenbestände automatisiert auszuwerten und miteinander zu verknüpfen. Ziel ist es, Zusammenhänge zwischen verschiedenen Ermittlungsverfahren schneller zu erkennen.
Auch hier enthält der Gesetzentwurf klare Einschränkungen. So wird genau festgelegt, welche Datenquellen verwendet werden dürfen und welche Analyseformen zulässig sind. Zudem wird festgeschrieben, dass die Datenverarbeitung weiterhin menschenzentriert erfolgen muss. Ein zentraler Grundsatz besteht darin, dass automatisierte Systeme keine Entscheidungen treffen dürfen, die unmittelbar nachteilige Folgen für betroffene Personen haben. Menschliche Kontrolle bleibt daher ein wesentlicher Bestandteil der Ermittlungsprozesse.

Ergänzend enthält der Gesetzentwurf umfangreiche Datenschutzbestimmungen. Dazu gehören Protokollierungspflichten, technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen sowie Regelungen zur Kontrolle der Datenverarbeitung. Darüber hinaus wird eine bestehende Vorschrift der Strafprozessordnung angepasst, um die neuen Maßnahmen in die Regelungen zu verdeckten Ermittlungsmaßnahmen einzubeziehen. Dadurch werden auch Informations- und Benachrichtigungspflichten gegenüber betroffenen Personen geregelt

 

Sanktionen und Durchsetzung

Der Gesetzentwurf enthält keine neuen eigenständigen Sanktionen. Stattdessen gelten die allgemeinen strafprozessualen Folgen für rechtswidrige Ermittlungsmaßnahmen. Dazu gehören insbesondere Löschungspflichten für unzulässig erhobene Daten sowie mögliche Verwendungsverbote im Strafverfahren. Darüber hinaus unterliegt die Datenverarbeitung der datenschutzrechtlichen Aufsicht. Durch diese Mechanismen soll sichergestellt werden, dass die neuen digitalen Ermittlungsbefugnisse nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eingesetzt werden

 

Quelle

Die wichtigsten Fragen – kurz beantwortet

EU AI Act Compliance as a Service