Die Rolle des BfDI und der Landesdatenschutzbeauftragten: Aufgaben, Zuständigkeiten und häufige Fragen

Der Schutz personenbezogener Daten hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, besonders durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU. In Deutschland wird diese Aufgabe vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie von den Datenschutzbeauftragten der Länder übernommen. Der Bundesbeauftragte überwacht den Datenschutz auf Bundesebene, während die Landesbeauftragten für die jeweiligen Bundesländer zuständig sind. Gemeinsam sorgen sie für die Einhaltung der Datenschutzgesetze.

Aufgaben und Pflichten des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI)

Der BfDI ist eine unabhängige Bundesbehörde, die auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der DSGVO arbeitet. Der BfDI unterstützt durch seine Tätigkeiten die Umsetzung und Wahrung der Rechte für betroffene Personen. 

Die Hauptaufgaben des BfDI sind: 

  • Überwachung der Datenschutzgesetze: Sicherstellung der Einhaltung durch öffentliche Stellen des Bundes und private Unternehmen. 
  • Beratung und Hilfe: Unterstützung von Bürgern und Organisationen bei Datenschutzfragen. 
  • Beschwerdebearbeitung: Untersuchung von Beschwerden über den Umgang mit Daten. 
  • Informationsfreiheit: Überwachung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und Förderung von Transparenz. 
  • Prüfungen und Ermittlungen: Kontrollen und Untersuchungen bei Datenschutzverstößen. 
  • Öffentlichkeitsarbeit: Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Datenschutz und Informationsfreiheit. 
  • Zusammenarbeit: Kooperation mit anderen Datenschutzbehörden, national und international. 

 

Befugnisse des BfDI: 

Alle Bundesbehörden und auch Anbieter von Post- oder Telekommunikationsdiensten sind dem BfDI gegenüber verpflichtet: 

  • Auskünfte zu erteilen, 
  • Einsicht in sämtliche Akten und Unterlagen (auch geheime) zu gewähren und 
  • jederzeit Zutritt zu allen Dienstgebäuden zu erlauben. 

Der BfDI kann außerdem: 

  • Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter verwarnen, 
  • die Datenverarbeitung vorübergehend einschränken oder verbieten, 
  • die Korrektur oder Löschung personenbezogener Daten anordnen, 
  • Bußgelder verhängen und 
  • die Datenübermittlung in Drittländer aussetzen. 

Es ist dem BfDI nicht erlaubt, Bundesbehörden direkt Weisungen zu erteilen. Verantwortliche können die ergriffenen Maßnahmen vor dem Verwaltungsgericht überprüfen lassen. 

Zusammenarbeit und Koordination mit anderen Behörden: 

  • Nationale Zusammenarbeit: Die Datenschutzbeauftragten auf Bundes- und Landesebene arbeiten eng zusammen, um eine einheitliche Anwendung der Datenschutzgesetze sicherzustellen. Sie sind Mitglieder der „Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder“ (DSK), die regelmäßig tagt, um aktuelle Datenschutzfragen zu diskutieren und gemeinsame Strategien zu entwickeln. 
  • Europäische Zusammenarbeit: Auf europäischer Ebene arbeitet der BfDI im „Europäischen Datenschutzausschuss“ (EDSA) mit anderen Datenschutzbehörden zusammen, um die grenzüberschreitende Datenverarbeitung zu überwachen und durchzusetzen. 

Datenschutzbeauftragte der Bundesländer

Jedes Bundesland hat eigene Datenschutzgesetze und -regelungen, die auf der DSGVO und dem BDSG aufbauen, diese jedoch durch landesspezifische Bestimmungen ergänzen. Die Länder haben daher auch jeweils eigene Datenschutzbeauftragte, die ähnliche Aufgaben wie der BfDI auf Landesebene übernehmen. Diese Rolle umfasst auch die Auslegung und Anwendung landesspezifischer Datenschutzgesetze, die auf der DSGVO und dem BDSG basieren. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf Landesbehörden, kommunale Einrichtungen und oft auch auf regional agierende Unternehmen. Beispielsweise prüft der Landesbeauftragte regelmäßig Schulen (ausschließliche Länderkompetenz), um sicherzustellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten von Schülern und Lehrkräften den Datenschutzgesetzen entspricht. 

Die jeweils aktuellen DSB der Länder und ihre Kontaktdaten finden sich auf der Website des BfDI:

(https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Anschriften/Laender/Laender-node.html)  

Häufig gestellte Fragen zum BfDI (FAQ):

Wer ist die oberste Datenschutzbehörde in Deutschland? 

In Deutschland gibt es eine zentrale Bundesbehörde, den BfDI, sowie Datenschutzbeauftragte in jedem Bundesland, die gemeinsam die Datenschutzgesetzgebung durchsetzen. 

Was macht der BfDI? 

Der BfDI überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und schützt personenbezogene Daten sowie die Informationsfreiheit. Er berät Bürger und Institutionen und bearbeitet Beschwerden. 

Wer kontrolliert den BfDI? 

Der BfDI ist eine unabhängige oberste Bundesbehörde und wird keiner speziellen Kontrolle durch andere Behörden unterzogen, arbeitet aber nach gesetzlichen Vorgaben. 

Wie finanziert sich der BfDI? 

Der BfDI wird aus dem Bundeshaushalt finanziert und handelt unabhängig, um sicherzustellen, dass er seine Aufgaben ohne politische Einflussnahme erfüllen kann. 

Wer ist zurzeit Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit? 

Seit dem 6. Juli 2024 ist die Bonner Zivilrechts-Professorin Louisa Specht-Riemenschneider Bundesdatenschutzbeauftragte. (Aktuelle Informationen über den BfDI finden Sie auf der offiziellen Webseite des BfDI.) Die reguläre Amtszeit beträgt 5 Jahre. 

Wer kann sich an den BfDI wenden? 

Jeder Bürger, jede Behörde und jedes Unternehmen kann sich bezüglich Datenschutzfragen oder Beschwerden an den BfDI wenden. Eine Beschwerde kann schriftlich, telefonisch oder über die Online-Beschwerdeformulare auf der Website des BfDI eingereicht werden. 

Wie wird man Bundesdatenschutzbeauftragter? 

Der Bundesdatenschutzbeauftragte wird durch die Bundesregierung berufen. Es handelt sich meist um Kandidaten mit umfangreichen Kenntnissen im Datenschutzrecht. 

Kann der BfDI Bußgelder verhängen? 

Ja, der BfDI hat die Befugnis, bei schwerwiegenden Verstößen gegen Datenschutzvorschriften Bußgelder zu verhängen.