Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verlangt von Unternehmen mit 50 und mehr Beschäftigten die Implementierung einer internen Meldestelle. Mit dieser Checkliste können Sie diese rechtskonform in Ihrem Unternehmen implementieren.
Sie haben auch die Möglichkeit Ihre interne Meldestelle an einen Partner auszulagern. Sie müssen keine internen Ressourcen vorhalten und können sich Voll und Ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Das klingt interessant? Lassen Sie uns sprechen!
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