Green Claims Directive: Definition, Funktionen & Nutzen im Überblick
Die Green Claims Directive (GCD) bildet zusammen mit der EmpCo-Richtlinie den neuen gesetzlichen Standard für Umweltaussagen. Sie bezeichnet die regulatorische Verpflichtung für Unternehmen, freiwillige Umweltaussagen in der Werbung wissenschaftlich fundiert zu belegen und vorab verifizieren zu lassen, um irreführendes Greenwashing zu verhindern.
Green Claims kurz erklärt
Statt vager Begriffe wie „nachhaltig“ oder „ökologisch“ ohne Beleg zu verwenden, müssen Umweltaussagen künftig präzise und nachweisbar sein. Dies erfordert eine Umstellung von pauschalen Werbeversprechen auf eine datenbasierte Kommunikation, die den gesamten Lebenszyklus eines Produkts berücksichtigt. Ziel ist es, den ökologischen Wandel durch einen besseren Schutz der Verbraucher vor unlauteren Praktiken voranzutreiben.
Der aktuelle Entwurf sieht eine 30-Tage-Prüfung vor: Umweltaussagen müssen künftig vorab (ex-ante) von unabhängigen Dritten verifiziert werden. Während Kleinstunternehmen hiervon ausgenommen sind, müssen KMU und große Unternehmen ihre Aussagen jederzeit substantiieren können, um Abmahnungen nach dem UWG zu vermeiden.
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Warum ist die rechtssichere Substantiierung von Umweltaussagen jetzt kritisch?
Die regulatorische Dichte nimmt durch den EU Green Deal massiv zu. Warum müssen Unternehmen jetzt handeln? Ohne ein systematisches Management der Werbeversprechen drohen ab 2026 nicht nur hohe Bußgelder, sondern auch ein massiver Reputationsverlust im ökologischen Wandel. Da die Datenbeschaffung für wissenschaftliche Belege einen langen Vorlauf benötigt, ist die Vorbereitung bereits heute notwendig, um die Handlungsfähigkeit und den Schutz vor persönlicher Haftung der Geschäftsführung sicherzustellen.
Was umfasst die Prüfung der Green Claims im Detail?
Der Prozess erfordert eine radikale Bestandsaufnahme und Verifizierung. Zunächst werden alle bestehenden Werbebotschaften auf Kanälen wie Social Media oder Verpackungen identifiziert und auf vage Begriffe geprüft. Im nächsten Schritt müssen diese durch unabhängige Dritte ex-ante verifiziert werden (geplante 30-Tage-Prüfung). Den Kern bildet die Bereitstellung exzellenter Daten, die den ökologischen Fußabdruck transparent machen. Den Abschluss bildet die Erfolgskontrolle, die sicherstellt, dass alle Nachweise im Falle einer Klage durch Verbände sofort zugänglich sind.
Welchen strategischen Vorteil bietet die Umsetzung der Green Claims Directive?
Unternehmen, die ihre Kommunikation schon jetzt auf ein wissenschaftliches Fundament stellen, gewinnen einen massiven Vorsprung im Wettbewerb. Der größte Nutzen liegt in der Wiedergewinnung von Vertrauen: Transparenz wird zur Pflicht und damit zum Qualitätsmerkmal. Marketing- und Rechtsabteilungen: Durch klare Prozesse zur Vorab-Prüfung werden Abmahnungen vermieden und die Glaubwürdigkeit der Marke gestärkt. Anstatt auf die finale Verhandlung der GCD zu warten, sichern sich vorbereitete Unternehmen bereits jetzt ihren Platz als ehrliche Vorreiter im Markt.
Praxisbeispiele für die Umsetzung der Green Claims
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Präzisierung statt Pauschalität: Ein Produkt wird nicht mehr als „umweltfreundlich“ beworben, sondern mit der konkreten Einsparung (z. B. „30 % weniger Wasserverbrauch“) gekennzeichnet.
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Transparenz bei Klimaneutralität: Die Werbung stellt klar dar, welche Anteile der CO2-Bilanz durch reale Reduktion im Betrieb und welche durch externe Kompensation erreicht wurden.
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Nachweise über den Lebenszyklus: Für ein Textilprodukt liegen Daten von der Rohstoffgewinnung bis zur Entsorgung vor, die bei einer Prüfung durch Behörden oder Mitbewerber sofort den Nachweis der Werbeaussage ermöglichen.