Stand: Oktober 2026
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Der von der Europäischen Kommission geplante Cloud and AI Development Act markiert einen zentralen Baustein zur Stärkung der digitalen Souveränität Europas. Der EU-Verordnungsvorschlag etabliert einen harmonisierten Rechtsrahmen für Cloud-Infrastrukturen, Rechenzentren und KI-Systeme. Er knüpft direkt an bestehende Regulierungswerke wie die NIS2-Richtlinie, den AI Act und datenschutzrechtliche Vorgaben an.
Im Zentrum der Neuregelung steht das Union Cloud Sovereignty Framework mit vier gestaffelten Assurance Levels. Für Cloud-Anbieter, Rechenzentrumsbetreiber, öffentliche Auftraggeber sowie Unternehmen aus dem KRITIS- und NIS2-Umfeld entstehen dadurch weitreichende technische, organisatorische und rechtliche Compliance-Pflichten.
Union Cloud Sovereignty Framework: Einführung von vier klar definierten Assurance Levels zur Bewertung von Sicherheit, Datenlokalisierung und Unabhängigkeit von Drittstaaten.
Nachweis & Transparenz: Verpflichtung zu Self-Assessments, externen Audits durch akkreditierte Stellen sowie zur Registrierung in einem zentralen EU-Cloud-Register.
Infrastruktur-Beschleunigung: Einrichtung von Data Centre Acceleration Zones zur Verkürzung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für strategische Rechenzentren.
Öffentliche Vergabe & KRITIS: Verbindliche Risikoanalysen und Vorgaben zur Mindest-Assurance-Stufe bei öffentlichen Ausschreibungen sowie für NIS2-pflichtige Organisationen.
Open-Source-Governance: Pflicht zum Aufbau strukturierter Governance-Systeme zur Lizenz- und Sicherheitskontrolle genutzter Open-Source-Komponenten.
| Regelungsbereich | Neue Vorgabe des EU-Verordnungsvorschlags | Bedeutung für Anbieter, Kunden & KRITIS |
| Assurance Levels | Einstufung in 4 Sicherheits- & Souveränitätsstufen | Marktentscheidender Faktor für Marktzulassung & Vergabe |
| Audit & Transparenz | Self-Assessments, Audit-Pflicht & EU-Cloud-Register | Erhöhter Nachweis- & Dokumentationsaufwand für Cloud-Dienste |
| Infrastruktur-Zones | Bevorzugte Genehmigung in Data Centre Acceleration Zones | Beschleunigter Ausbau strategischer Rechenzentrumskapazitäten |
| Öffentliche Beschaffung | Verbindliche Koppelung der Vergabe an Assurance-Stufen | Striktere Kriterien bei Beschaffung & Cloud-Vendor-Selection |
| Open-Source-Rules | Verbindliche Vorgaben zur Open-Source-Governance | Implementierung von Systemen zur Lizenz- & Lieferkettenprüfung |
Die europäische Wirtschaft und Verwaltung weisen eine hohe Abhängigkeit von außereuropäischen Hyperscalern und Cloud-Infrastrukturen auf. Der Gesetzgeber sieht darin Risiken für die digitale Souveränität, die IT-Sicherheitsarchitektur und den Unterbau KI-gestützter Anwendungen im Binnenmarkt.
Ziel des Cloud and AI Development Act ist es, einheitliche technische Mindeststandards durchzusetzen, transparente Lieferketten zu schaffen und die Interoperabilität europäischer Cloud-Ökosysteme nachhaltig zu stärken.
Das Framework gliedert Cloud-Dienste in vier Risikostufen. Während niedrigere Stufen grundlegende Cybersecurity-Anforderungen abdecken, verlangen höhere Assurance Levels eine strikte Datenlokalisierung innerhalb der EU, den Schutz vor extraterritorialen Datenzugriffen durch Drittstaaten sowie den Nachweis vollständiger auditierbarer Unabhängigkeit.
Cloud-Anbieter müssen ihre Dienste eigenständig evaluieren (Self-Assessment) und ab definierten Niveaus durch unabhängige Prüfstellen zertifizieren lassen. Die Ergebnisse fließen in ein öffentliches EU-Register ein, das als Grundlage für die Auswahl von Dienstleistern dient.
Öffentliche Auftraggeber und Organisationen im NIS2-Anwendungsbereich müssen vor dem Einsatz von Cloud-Lösungen strukturierte Risikoanalysen durchführen. Die Beschaffung kritischer IT-Dienste wird künftig an das Erreichen hoher Assurance Levels gekoppelt.
Unternehmen im Anwendungsbereich werden verpflichtet, dokumentierte Prozesse für den Einsatz von Open-Source-Software zu etablieren. Flankierend vereinfachen die Data Centre Acceleration Zones die Ansiedlung und den zügigen Bau moderner Rechenzentren.
Bei Nichtbeachtung der Vorgaben drohen gestaffelte Sanktionen. Neben direkten Geldbußen und aufsichtsrechtlichen Anordnungen der nationalen Behören wiegt das Marktrisiko besonders schwer: Den Anbietern droht der Entzug der Zertifizierung im EU-Register sowie der Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren und Aufträgen aus dem NIS2- und KRITIS-Sektor.
Um die Vorgaben des Cloud and AI Development Act rechtzeitig in die Unternehmensstrategie zu integrieren, sollten betroffene Akteure folgende Schritte veranlassen:
Eigene Cloud-Produkte klassifizieren: Cloud- und IT-Anbieter sollten ihr Portfolio frühzeitig bewerten und festlegen, welche Assurance Levels angestrebt werden.
Beschaffungs- & Vendor-Risk-Prozesse anpassen: Enterprise-Kunden und öffentliche Auftraggeber müssen ihre Kriterien bei der Cloud-Auswahl an das neue Framework und NIS2-Anforderungen angleichen.
Open-Source-Governance aufbauen: Ein zentrales Software-Bill-of-Materials-Management (SBOM) und Prüfroutinen für Open-Source-Komponenten installieren.
Betroffen sind insbesondere Cloud-Anbieter, Rechenzentrumsbetreiber, Software- und IT-Dienstleister, öffentliche Auftraggeber sowie Unternehmen aus KRITIS- und NIS2-relevanten Sektoren.
Unternehmen müssen sich auf umfassende neue Anforderungen in den Bereichen Sicherheit, Datenlokalisierung, Auditierung, Beschaffung und Open-Source-Governance einstellen.
Die öffentliche Beschaffung wird künftig stark an den Assurance Levels ausgerichtet und erfordert verpflichtende Risikoanalysen sowie eine strukturierte Dokumentation der Auswahlentscheidungen.