Stand: Juni 2026
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Das Wichtigste zum Pflegeneuordnungsgesetz 2027 auf einen Blick
Mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz 2027 reagiert die Bundesregierung auf den zunehmenden Reformdruck in der sozialen Pflegeversicherung. Im Mittelpunkt stehen neue Regelungen zur Stabilisierung der Pflegefinanzierung, zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation sowie zum Ausbau digitaler und flexibler Versorgungsstrukturen.
Besonders relevant sind die Änderungen für Pflegekassen, private Pflege-Pflichtversicherungen, Anbieter privater Pflegevorsorge, ambulante Pflegedienste, stationäre Pflegeeinrichtungen, Arbeitgeber sowie Unternehmen im Bereich Pflege-Digitalisierung. Unternehmen und Versicherungen müssen sich künftig auf neue Leistungsbudgets, digitale Prozesse, präventionsorientierte Versorgungskonzepte sowie zusätzliche Anforderungen bei Pflegeberatung, Dokumentation und Leistungsverwaltung einstellen.
Darüber hinaus soll die freiwillige private Pflegevorsorge gestärkt werden. Geplant sind insbesondere steuerliche Begünstigungen privater Pflegezusatzversicherungen sowie der Ausbau betrieblicher Pflegevorsorgemodelle.
Kerndaten des Pflegeneuordnungsgesetzes
Das Pflegeneuordnungsgesetz dient insbesondere der strukturellen und finanziellen Reform der sozialen Pflegeversicherung. Hintergrund sind die steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen, der wachsende Bedarf an professioneller Versorgung sowie die zunehmende finanzielle Belastung des Pflegesystems.
Künftig soll die Pflegeversicherung stärker auf Prävention, Rehabilitation und die Stabilisierung von Pflegebedürftigkeit ausgerichtet werden. Versicherte über 60 Jahre sollen ergänzende Ansprüche auf medizinische Leistungen zur Früherkennung altersbedingter Risiken erhalten. Pflegekassen sollen vorhandene Versichertendaten gezielter nutzen können, um präventionsrelevante Bedarfe zu erkennen und passende Unterstützungsangebote vorzuschlagen.
Neu ist außerdem die Einführung der sogenannten Pflegebegleitung. Pflegebedürftige in häuslicher Pflege und ihre pflegenden Angehörigen sollen künftig Anspruch auf fachliche Unterstützung erhalten, um Pflegesituationen frühzeitig zu stabilisieren, Überlastungen zu vermeiden und notwendige Hilfen schneller zu organisieren.
Auch die Digitalisierung der Pflege wird deutlich ausgebaut. Mit dem neuen Pflege-Cockpit soll ein zentraler digitaler Zugang geschaffen werden, über den Informationen zu Leistungsansprüchen, Anträgen, Bearbeitungsständen, Anbieter- und Preisvergleichen sowie Beratungsangeboten bereitgestellt werden.
Private Pflege-Pflichtversicherungen und Anbieter privater Pflegevorsorge werden ebenfalls stärker eingebunden. Versicherungsunternehmen müssen sich insbesondere auf neue Anforderungen bei digitaler Leistungsverwaltung, Pflegeberatung, Dokumentation sowie möglichen Anpassungen bei privaten Vorsorgeprodukten einstellen.
Hintergrund und Ziele
Der Gesetzgeber sieht erheblichen Reformbedarf in der sozialen Pflegeversicherung. Seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 ist die Zahl der Pflegebedürftigen auf über sechs Millionen Menschen gestiegen. Gleichzeitig wächst der Bedarf an professionellen Pflegeleistungen stärker als ursprünglich prognostiziert.
Darüber hinaus bestehen nach Einschätzung des Gesetzgebers strukturelle Defizite im Versorgungssystem. Prävention und Rehabilitation würden bislang nicht ausreichend genutzt, kurzfristige Hilfen in akuten Pflegesituationen fehlten häufig und digitale Technologien würden nur begrenzt zur Entlastung des Pflegepersonals eingesetzt.
Ziel des Pflegeneuordnungsgesetzes ist es daher, die Finanzierungsgrundlagen der Pflegeversicherung langfristig zu stabilisieren, den Anstieg pflegebedingter Eigenanteile zu begrenzen und die Versorgung pflegebedürftiger Menschen langfristig sicherzustellen.
Zudem sollen Prävention, häusliche Pflege, Digitalisierung, kommunale Pflegestrukturplanung und innovative Versorgungskonzepte gestärkt werden. Parallel dazu soll die ergänzende private Pflegevorsorge ausgebaut werden, um die langfristige Finanzierung der Pflege breiter aufzustellen.
Wesentlicher Regelungsinhalt
Das Gesetz enthält zahlreiche Änderungen im Leistungsrecht der sozialen Pflegeversicherung.
Ein zentrales neues Instrument ist die sogenannte Pflegebegleitung. Pflegebedürftige in häuslicher Pflege und ihre pflegenden Angehörigen sollen ab dem 01.01.2028 Anspruch auf präventionsorientierte fachliche Unterstützung erhalten. Diese soll unter anderem helfen, die Versorgungssituation frühzeitig zu stabilisieren, Angehörige zu entlasten sowie Hilfs- und Pflegehilfsmittel zu organisieren.
Darüber hinaus soll das Leistungsrecht der Pflegeversicherung vereinfacht werden. Verschiedene Einzelleistungen sollen künftig in neue Budgets überführt werden. Vorgesehen sind insbesondere ein Sachleistungsbudget, ein Entlastungsbudget, ein Überbrückungsbudget für pflegerische Not- und Akutsituationen sowie ein Sozialraumbudget.
Das Überbrückungsbudget soll insbesondere dann greifen, wenn die Hauptpflegeperson kurzfristig ausfällt oder gesundheitliche Krisensituationen eintreten. In solchen Fällen sollen ambulante Notdienste oder Kurzzeitpflege einfacher finanziert werden können.
Eine weitere wesentliche Neuerung betrifft die Digitalisierung der Pflegeversorgung. Mit dem neuen Pflege-Cockpit sollen Pflegekassen einen einheitlichen digitalen Zugang für Pflegebedürftige und Bevollmächtigte schaffen. Dort sollen Informationen zu Leistungen, laufenden Leistungsbezügen, Anträgen, Bearbeitungsständen, Empfehlungen aus Begutachtungen sowie Anbieter- und Preisvergleichen bereitgestellt werden.
Auch Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste sind betroffen. Künftig sollen Investitionen in Technik und Digitalisierung teilweise über Pflegesätze refinanzierbar werden, sofern personalentlastende Wirkungen nachgewiesen werden. Zusätzlich sollen rund 1,6 Milliarden Euro für die Digitalisierung der Langzeitpflege bereitgestellt werden.
Private Versicherungsunternehmen und Anbieter von Pflegezusatzversicherungen müssen sich ebenfalls auf neue Rahmenbedingungen einstellen. Dazu gehören insbesondere mögliche Anpassungen bei digitalen Leistungs- und Beratungsprozessen sowie neue Anforderungen im Zusammenhang mit privaten Pflegevorsorgemodellen.
Auf der Finanzierungsseite sieht der Entwurf verschiedene Maßnahmen vor. Dazu gehören unter anderem die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, neue Beiträge für Minijobs sowie Anpassungen bei Leistungszuschlägen in der stationären Pflege.
Darüber hinaus soll die freiwillige private Pflegevorsorge gestärkt werden. Geplant sind steuerliche Begünstigungen privater Pflegezusatzversicherungen sowie der Ausbau betrieblicher Pflegevorsorgemodelle.
Sanktionen und Durchsetzung
Die neuen Vorgaben erhöhen die organisatorischen und technischen Anforderungen für Pflegekassen, Pflegeeinrichtungen, ambulante Dienste sowie private Pflegeversicherungen erheblich.
Pflegebedürftige, die bestimmte Entlastungsbudgets beziehen, sollen künftig verpflichtet werden, regelmäßig Pflegebegleitung in Anspruch zu nehmen. Erfolgt dies nicht, kann die Pflegekasse das Entlastungsbudget angemessen kürzen oder im Wiederholungsfall vollständig entziehen.
Auch beim angebotenen Fallmanagement können leistungsrechtliche Konsequenzen entstehen. Wird eine notwendige Unterstützung trotz ungesicherter Versorgungssituation nicht angenommen, kann dies ebenfalls Auswirkungen auf Leistungsansprüche haben.
Zusätzlich gewinnen Dokumentations-, Nachweis- und Digitalisierungsanforderungen erheblich an Bedeutung. Besonders für Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen und private Versicherungsunternehmen entstehen zusätzliche Anforderungen im Bereich digitaler Prozesse, Pflegeberatung, Leistungsverwaltung und technischer Infrastruktur. Unternehmen sollten ihre bestehenden Prozesse und Systeme frühzeitig überprüfen und an die neuen gesetzlichen Anforderungen anpassen.
Betroffen sind insbesondere Pflegebedürftige, pflegende Angehörige, Pflegekassen, private Pflege-Pflichtversicherungen, ambulante Dienste, stationäre Pflegeeinrichtungen, Arbeitgeber sowie Unternehmen im Bereich Pflege und Pflege-Digitalisierung.
Relevant sind insbesondere neue Leistungsbudgets, digitale Anforderungen rund um das Pflege-Cockpit, präventions- und rehabilitationsorientierte Versorgungskonzepte sowie neue Finanzierungsmöglichkeiten für Technik und Digitalisierung.
Private Pflege-Pflichtversicherungen und Anbieter privater Pflegezusatzversicherungen müssen sich auf neue Anforderungen bei digitaler Leistungsverwaltung, Pflegeberatung und Dokumentation einstellen. Zudem soll die freiwillige private Pflegevorsorge durch steuerliche Begünstigungen und betriebliche Vorsorgemodelle gestärkt werden.
Die ersten Regelungen sollen schrittweise ab 2027 gelten. Zentrale Elemente wie die Pflegebegleitung und erste Funktionen des Pflege-Cockpits sind überwiegend ab dem 01.01.2028 beziehungsweise ab dem 01.07.2028 vorgesehen.