Stand: Mai 2026
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Das Wichtigste zum Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 auf einen Blick
Mit dem Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 (VerbRÄG 2026) setzt Österreich mehrere europäische Richtlinien in nationales Recht um. Im Mittelpunkt stehen neue Regelungen für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, erweiterte Informationspflichten im Online-Handel sowie strengere Anforderungen an Transparenz, Gewährleistung und Nachhaltigkeitsinformationen.
Besonders relevant sind die Änderungen für Banken, Versicherungen, Zahlungsdienstleister, E-Commerce-Unternehmen sowie Anbieter digitaler Leistungen. Unternehmen müssen künftig umfassendere vorvertragliche Informationen bereitstellen, neue Widerrufsfunktionen in Online-Oberflächen integrieren und Verbraucher transparenter über Garantien, Reparierbarkeit sowie Softwareupdates informieren.
Darüber hinaus wird das bisherige Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz aufgehoben und die entsprechenden Vorschriften in das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) integriert. Die neuen Regelungen treten überwiegend ab dem 19. Juni 2026 beziehungsweise ab dem 27. September 2026 in Kraft.
Kerndaten des Verbraucherrechts-Änderungsgesetz
Das VerbRÄG 2026 dient insbesondere der Umsetzung der EU-Richtlinie über im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge sowie der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherrechte im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit und Reparierbarkeit.
Künftig gelten deutlich umfangreichere Informationspflichten bei Online-Vertragsabschlüssen. Unternehmer müssen Verbraucher vor Vertragsabschluss klar und verständlich über Preise, Vertragslaufzeiten, Widerrufsrechte, Risiken, Beschwerdemöglichkeiten sowie technische und nachhaltigkeitsbezogene Eigenschaften informieren.
Neu ist außerdem die verpflichtende Bereitstellung einer digitalen Widerrufsfunktion für online abgeschlossene Verträge. Verbraucher müssen einen Vertrag künftig direkt über eine leicht zugängliche Online-Funktion widerrufen können. Diese Funktion muss während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar und eindeutig gekennzeichnet sein.
Auch Themen wie Reparierbarkeit, Ersatzteilverfügbarkeit und Softwareaktualisierungen werden erstmals ausdrücklich gesetzlich geregelt. Herstellerinformationen müssen künftig teilweise verpflichtend an Verbraucher weitergegeben werden.
Hintergrund und Ziele
Der europäische Gesetzgeber verfolgt mit den neuen Vorschriften mehrere Ziele. Einerseits soll der Verbraucherschutz im digitalen Vertragsumfeld verbessert werden. Andererseits sollen Verbraucher stärker über Nachhaltigkeit, Produktlebensdauer und Reparaturmöglichkeiten informiert werden.
Insbesondere bei Finanzdienstleistungen sieht der Gesetzgeber ein erhöhtes Schutzbedürfnis. Verbraucher sollen vor Vertragsabschluss besser verstehen können, welche Risiken, Kosten und Verpflichtungen mit einem Produkt verbunden sind. Deshalb werden die vorvertraglichen Informationspflichten deutlich erweitert.
Zudem reagiert die EU auf die zunehmende Digitalisierung von Vertragsabschlüssen. Online-Verträge sollen künftig ebenso einfach widerrufen werden können, wie sie abgeschlossen wurden. Die verpflichtende Online-Widerrufsfunktion ist daher eines der zentralen Elemente der Reform.
Darüber hinaus soll die neue Regulierung nachhaltigen Konsum fördern. Informationen über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Softwareupdates sollen Verbraucher in die Lage versetzen, langlebigere Produkte bewusster auszuwählen.
Wesentlicher Regelungsinhalt
Das Gesetz enthält zahlreiche Änderungen im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), Konsumentenschutzgesetz (KSchG), Versicherungsvertragsgesetz sowie Zahlungsdienstegesetz.
Für Finanzdienstleister gelten künftig umfassende Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen. Verbraucher müssen unter anderem über die wesentlichen Eigenschaften der Finanzdienstleistung, sämtliche Gebühren und Kosten, mögliche Risiken und Marktschwankungen, Laufzeiten und Kündigungsrechte sowie Beschwerdeverfahren informiert werden. Zusätzlich sind Hinweise zu automatisierter Preisgestaltung und zu Rücktrittsrechten verpflichtend bereitzustellen.
Darüber hinaus wird ein erweitertes Rücktrittsrecht eingeführt. Verbraucher können bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen grundsätzlich binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Bei Altersvorsorgeprodukten verlängert sich diese Frist auf 30 Tage.
Eine weitere wesentliche Neuerung betrifft die verpflichtende Online-Widerrufsfunktion. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Verbraucher online geschlossene Verträge über eine klar erkennbare Funktion widerrufen können. Nach Eingang des Widerrufs muss automatisiert eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden.
Auch Händler und Hersteller physischer Produkte sind betroffen. Künftig müssen Verbraucher verstärkt über gesetzliche Gewährleistungsrechte, gewerbliche Haltbarkeitsgarantien, Reparierbarkeitswerte sowie Softwareaktualisierungen informiert werden.
Besonders relevant sind die neuen Anforderungen für Waren mit digitalen Elementen sowie digitale Leistungen. Unternehmen müssen angeben, wie lange notwendige Softwareupdates bereitgestellt werden.
Sanktionen und Durchsetzung
Die neuen Vorgaben erhöhen die organisatorischen und technischen Anforderungen für Unternehmen erheblich. Verstöße gegen Informationspflichten oder fehlende Widerrufsfunktionen können verwaltungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass sämtliche Pflichtinformationen vollständig und korrekt bereitgestellt werden. Ebenso müssen Widerrufsfunktionen technisch ordnungsgemäß funktionieren und Verbraucherbestätigungen automatisiert versendet werden. Zusätzlich gewinnen Dokumentations- und Nachweispflichten erheblich an Bedeutung, da die Beweislast für die Einhaltung der Informationspflichten ausdrücklich beim Unternehmer liegt.
Besonders für Finanzdienstleister entstehen zusätzliche Anforderungen im Bereich Kundenkommunikation, Vertragsdokumentation und digitaler Prozesse. Unternehmen sollten ihre bestehenden Online-Strecken, Vertragsunterlagen und Widerrufsprozesse frühzeitig überprüfen und anpassen.
Betroffen sind insbesondere Finanzdienstleister, Banken, Versicherungen, Zahlungsdienstleister, E-Commerce-Unternehmen sowie Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen, die Verträge mit Verbrauchern abschließen.
Unternehmen sollten ihre Online-Vertragsprozesse, Informationspflichten, Widerrufsmechanismen, Kundenkommunikation sowie technische Plattformen überprüfen und an die neuen gesetzlichen Anforderungen anpassen.
Die meisten Regelungen treten am 19. Juni 2026 in Kraft. Weitere Vorgaben zu Nachhaltigkeitsinformationen, Reparierbarkeit und Softwareupdates gelten ab dem 27. September 2026.