Datenschutz

Die DSGVO trat im Mai 2018 in Kraft. Die wesentlichen Aspekte sind u.a. Transparenz, Rechtmäßigkeit, Datensicherheit und die Rechte Betroffener. Transparenz bedeutet eine klare Mitteilung der Datenverarbeitung an die betroffenen Personen. Rechtmäßigkeit erfordert, dass die Datenverarbeitung nur mit Einwilligung oder auf gesetzlicher Grundlage erfolgt. Datensicherheit soll durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten gewährleistet werden. Zudem haben betroffene Personen umfassende Rechte, darunter Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch. Für Unternehmen bedeutet das umfangreiche Bürokratie. So müssen u.a. diverse Verzeichnisse und Verarbeitungstätigkeiten erstellt werden. Es müssen Datenschutz-Folgeabschätzungen bei risikoreichen Verarbeitungen erstellt werden, es muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden und Mitarbeiter geschult werden. Welche Aufgaben auf Unternehmen zukommen und wie sie diese effizient umsetzen, erfahren Sie in unserem Blog.