Die DSGVO, in Kraft seit Mai 2018, umfasst Transparenz, Rechtmäßigkeit, Datensicherheit und die Rechte der Betroffenen. Transparenz erfordert klare Mitteilungen zur Datenverarbeitung, während Rechtmäßigkeit die Zustimmung oder eine rechtliche Grundlage voraussetzt. Datensicherheit wird durch angemessene Maßnahmen sichergestellt. Betroffene haben Rechte wie Auskunft, Berichtigung und Löschung. Unternehmen müssen bürokratische Aufgaben wie Verzeichnisse und Datenschutz-Folgeabschätzungen erledigen, einen Datenschutzbeauftragten benennen und Mitarbeiter schulen. Weitere Details gibt es in unserem Blog.