Urheberrecht und generative KI 2026

Das Urheberrecht an KI-generierten Werken

Inhalte, Pflichten und
Auswirkungen für Unternehmen

Datum: Januar 2026
Lesezeit: ca. 5 Minuten

 

Das Wichtigste zum Urheberrecht und generativer KI auf einen Blick

Der urheberrechtliche Umgang mit KI-generierten Inhalten ist international uneinheitlich geregelt. Während einzelne Staaten Sonderregelungen entwickeln, verfolgt die Europäische Union weiterhin einen strikt human-zentrierten Ansatz. Danach sind nur solche Inhalte urheberrechtlich geschützt, die auf einer ausreichenden menschlichen Kreativleistung beruhen. Rein KI-generierte Outputs sind grundsätzlich nicht schutzfähig. Die unterschiedlichen nationalen Ansätze führen zu erheblicher Rechtsunsicherheit für Kreative und Unternehmen und verdeutlichen den wachsenden Bedarf an internationaler Abstimmung.

 

Kerndaten des Urheberrechts und generativer KI

Die rechtliche Einordnung von KI-Inhalten erfolgt im Rahmen des Urheberrechts auf nationaler, EU-weiter und internationaler Ebene. In der EU existieren bislang keine speziellen Sonderregelungen für KI-Werke. Maßgeblich bleibt das Kriterium der menschlichen geistigen Schöpfung. Aktuelle Entwicklungen zeigen jedoch eine zunehmende Fragmentierung durch nationale Sonderregelungen und unterschiedliche Gerichtsentscheidungen.

 

Hintergrund und Ziele

Generative KI ermöglicht die Erstellung von Texten, Bildern, Musik und anderen kreativen Inhalten in bislang nicht gekanntem Umfang. Dadurch stellt sich weltweit die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen solche Inhalte urheberrechtlich geschützt werden können. Ziel der rechtlichen Auseinandersetzung ist es, Rechtssicherheit für Kreative, Unternehmen und Behörden zu schaffen und zu klären, ob urheberrechtlicher Schutz zwingend eine maßgebliche menschliche Kreativleistung voraussetzt. Internationale Unterschiede erhöhen dabei das Risiko widersprüchlicher Entscheidungen, wie der Fall des KI-unterstützten Kunstwerks „Suryast“ zeigt.

 

Wesentlicher Regelungsinhalt

In der Europäischen Union knüpft das Urheberrecht weiterhin an menschliche Kreativität an. Geschützt sind nur Werke, die Ausdruck der eigenen geistigen Schöpfung eines Menschen sind. Der Europäische Gerichtshof verlangt hierfür freie kreative Entscheidungen und eine persönliche Prägung. Rein KI-generierte Inhalte ohne relevanten menschlichen Einfluss sind daher nicht schutzfähig. Offen bleibt jedoch, wie intensiv die menschliche Beteiligung sein muss, wenn KI unterstützend eingesetzt wird, etwa bei der Text- oder Bildgenerierung. Einzelne Mitgliedstaaten verfolgen hierzu eigene Ansätze. Italien hat seit 2025 ausdrücklich klargestellt, dass von Menschen mit KI-Unterstützung geschaffene Werke urheberrechtlich geschützt sein können.

International zeigt sich ein stark fragmentiertes Bild. Die USA erkennen KI-Outputs nur dann an, wenn die menschliche Auswahl oder Bearbeitung selbst kreativ ist. Das Vereinigte Königreich kennt zwar Regelungen zu computer-generierten Werken, wendet diese bislang jedoch kaum auf moderne KI an. In China existieren widersprüchliche Gerichtsentscheidungen, während der Fall „Suryast“ die internationalen Unterschiede besonders deutlich macht. Eine Sonderstellung nimmt die Ukraine mit einem eigenen sui-generis-Recht für KI-generierte Bilder ein.

 

Sanktionen und Durchsetzung

Spezifische Sanktionen für falsch deklarierte KI-Urheberschaft sind bislang selten vorgesehen. Die wesentlichen Risiken bestehen in der Ablehnung von Schutzrechtsanmeldungen, dem Verlust von Urheberrechten sowie in rechtlichen Streitigkeiten aufgrund unklarer Autorenschaft. Vor diesem Hintergrund wird eine stärkere internationale Koordinierung zunehmend als notwendig angesehen. Die EU plant weitere Studien und eine strategische Vertiefung im Rahmen ihrer KI-Politik, um klarere Kriterien für menschliche Autorenschaft zu entwickeln und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Innovationsförderung und dem Schutz kreativer Berufe zu erreichen.

 

Quelle

Die wichtigsten Fragen – kurz beantwortet

EU AI Act Compliance as a Service