Hinweisgeberschutzgesetz in der Produktion: Wie Industrie­unternehmen den Hinweisgeberschutz fördern können

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) betrifft auch Industrieunternehmen. Diese können unterschiedliche Maßnahmen ergreifen, um den Schutz von hinweisgebenden Personen zu fördern und ein Umfeld zu schaffen, in dem sich Mitarbeitende sicher fühlen, Verstöße und Fehlverhalten zu melden. Denn gerade für Industrieunternehmen ist es auch im eigenen Interesse und mit Blick auf die Börsennotierung enorm wichtig, die mit bestimmten Missständen verbundenen Reputationsrisiken im Auge zu behalten und ihnen entgegenzuwirken. Der beste Weg zur Prävention ist die Sensibilisierung der Mitarbeitenden. Wir zeigen einige Ansätze, die Industrieunternehmen in Betracht ziehen können.

Einführung einer Whistleblowing-Politik
Unternehmen sollten eine klare Whistleblowing-Politik entwickeln und kommunizieren. In diesem Leitfaden sollten folgende Fragen beantwortet werden:

  • Was gilt als Verstoß?
  • Wie kann ich Verstöße melden?
  • Welche Schutzmaßnahmen gibt es für hinweisgebende Personen?
  • Wie erfolgt die Untersuchung und die Bearbeitung eines abgegebenen Hinweises?

In diesem Zusammenhang ist auch die Erstellung einer Betriebsvereinbarung sinnvoll.

Vertrauliche Meldemechanismen bereitstellen
Unternehmen sollten Mechanismen für die vertrauliche Meldung von Verstößen einrichten. Dies kann die Einrichtung einer Hotline, einer speziellen E-Mail-Adresse oder bestenfalls eines digitalen Systems sein (interne Meldestelle). Wichtig ist, dass diese Kanäle sicher und vertraulich genutzt werden können, um die Identität der hinweisgebenden Personen zu schützen. Die Meldestelle sollte zudem über eine benutzerfreundliche Oberfläche verfügen, die es den Mitarbeitenden erleichtert, Verstöße zu melden.

Da Industrieunternehmen unterschiedliche Anforderungen und Prozesse an ihre Meldestelle haben, ist es wichtig, dass die Meldestelle individuell an die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens angepasst wird. Dies betrifft u.a. die Anpassung von Texten an die Unternehmenskultur, die Einführung von Meldekategorien und die Benachrichtigungseinstellungen bzw. Berichtsfunktionen.

Whistleblower-Schutz gewährleisten
Industrieunternehmen sollten sicherstellen, dass hinweisgebende Personen wirksam vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt werden. Denn das Ziel des HinSchG ist es, hinweisgebende Personen vor möglichen Repressalien zu schützen, wenn sie Missstände in ihrem Unternehmen melden. Repressalien im Sinne des Gesetzes sind Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit als Reaktion auf eine Meldung oder eine Offenlegung, die der hinweisgebenden Person einen ungerechtfertigten Nachteil zufügen oder zufügen können. Darunter fallen unter anderem die Kündigung und Abmahnung des Arbeitsverhältnisses oder auch die Verweigerung der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen.

Zu diesem Zweck ist es wichtig, dass Unternehmen klare Richtlinien und Mechanismen einführen, um sicherzustellen, dass hinweisgebende Personen keine beruflichen Nachteile erleiden und dass jeder Missbrauch oder jede Belästigung von hinweisgebenden Personen angemessen geahndet wird. Diese Schutzmaßnahmen sind unerlässlich, um das Vertrauen der hinweisgebenden Personen zu stärken und sicherzustellen, dass sie Verstöße ohne Angst vor Repressalien melden können.

Kommunikation und Schulungen
Es ist wichtig, dass Unternehmen ihre Mitarbeitenden regelmäßig über die interne Meldestelle informieren. Schulungen und Schulungsmaterialien können dazu beitragen, die Mitarbeitenden über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der internen Meldestelle aufzuklären. Durch gezielte Kommunikation der Bedeutung einer Meldestelle und die Sensibilisierung für Verstöße können Unternehmen das Bewusstsein und die Akzeptanz für dieses wichtige Thema fördern. Mitarbeitende sollten über folgendes informiert werden:

  • Über welche Kanäle können sie Verstöße melden?
  • Inwiefern unterstützt das Unternehmen eine offene und transparente Unternehmenskultur?
  • Wie kann auf das Thema aufmerksam gemacht werden? Gerade bei Industriebetrieben empfiehlt sich hier die Kommunikation der Meldestelle durch Plakate, auf denen die Bedeutung der Meldestelle sowie deren Erreichbarkeit mit einem QR-Code zum Einscannen dargestellt werden.
  • Wie kann Mitarbeitenden Zugang zur Meldestelle gegeben werden, wenn diese nicht am Computer arbeiten? Die Poster sollten daher insbesondere in der Produktion eingesetzt werden. Durch die Information der Mitarbeitenden über die Meldestelle wird ihnen verdeutlicht, dass ihre Mitwirkung bei der Aufdeckung von Missständen für das Unternehmen von großer Bedeutung ist, und dass sie dabei unterstützt werden.

Beispiele für Kommunikationskanäle je Zielgruppe:
Vorstand/Geschäftsführung:

  • „Tone from the top“-/Kommunikationstraining
  • Compliance-/ Führungskräftetrainings

Gesellschafter/Aufsichtsrat:

  • Über Agendapunkte der entsprechenden Gremien
  • Compliance-Reportings

Führungskräfte:

  • Compliance-/ Führungskräftetrainings
  • Kommunikationsmultiplikatoren in den Teams

Produktion:

  • Team-Meetings
  • Poster, Flyer, „Schwarzes Brett“
  • Präsenz-Schulungen

Verwaltung:

  • Intranet, elektr. Newsletter
  • Organisationseinheiten
  • Online-Schulungen

Externe:

  • Poster, Flyer, „Schwarzes Brett“
  • Newsletter, Infomails
  • Internet, z. B. Supplier Code of Conduct
  • Anforderungen des Einkaufs an Lieferanten

Unabhängige Untersuchungen und Transparenz
Unternehmen sollten sicherstellen, dass gemeldete Verstöße unabhängig und transparent untersucht werden. Dies trägt zur Glaubwürdigkeit der internen Meldestelle bei und zeigt den Mitarbeitenden, dass Meldungen ernst genommen und angemessen behandelt werden.

Gerade die Voraussetzung der Unabhängigkeit wird durch die Auslagerung der internen Meldestelle an einen Dritten gewährleistet. So kann sich die hinweisgebende Person sicher sein, dass ihre Daten vertraulich bleiben und die Hinweise von einer externen Stelle auf ihre Stichhaltigkeit geprüft werden.

Die Auslagerung der internen Meldestelle an einen Dienstleister wie eagle lsp, ist sowohl kosteneffizient als auch rechtskonform. Wir verfügen sowohl über das technische Know-how als auch die juristische Expertise, um eine Meldestelle einzurichten und zu betreiben.

Führungskräfte als Vorbilder
Führungskräfte sollten die Bedeutung der Meldestelle unterstützen und eine offene Kultur der Ethik und Integrität fördern. Indem sie mit gutem Beispiel vorangehen und Verstöße aktiv ansprechen, schaffen sie ein Umfeld, in dem sich die Mitarbeitenden sicher fühlen, Verstöße zu melden.

Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen können Industrieunternehmen den Hinweisgeberschutz fördern und zugleich sicherstellen, dass Verstöße aufgedeckt und behandelt werden, um die Integrität und Compliance im Unternehmen zu wahren.

Stand: 16.01.2024